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RECHTSPRECHUNG


VwGH 27.1.1994, 92/15/0127, RS 5:


Irrelevanz subjektiver Erwägungen für die Nutzungsdauer: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer oder nach anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 18 zu § 7).


Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
92/15/0127

Schlagworte:

Entscheidung:
27.01.1994

Norm:
EStG 1988 §7 Abs1;

Kategorie:


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