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RECHTSPRECHUNG


VwGH 27.1.1994, 92/15/0127, RS 6:


Zulässigkeit der Anziehung von Erfahrungswerte bei der Ermittlung der Nutzungsdauer: Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes können Erfahrungswerte herangezogen werden, wobei sich auch eine hundertjährige Gesamtnutzungsdauer durchaus im Rahmen dieser Erfahrungswerte halten kann (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0073, RS 1).


Rechtssatz:

Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes können Erfahrungswerte herangezogen werden, wobei sich auch eine hundertjährige Gesamtnutzungsdauer durchaus im Rahmen dieser Erfahrungswerte halten kann (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0073).

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
92/15/0127

Schlagworte:

Entscheidung:
27.01.1994

Norm:
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
EStG 1988 §7 Abs1;

Kategorie:


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