zurück
WEITERE INFORMATIONEN
RECHTSPRECHUNG
VwGH 27.1.1994, 92/15/0127, RS 6:
Zulässigkeit der Anziehung von Erfahrungswerte bei der Ermittlung der Nutzungsdauer: Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes können Erfahrungswerte herangezogen werden, wobei sich auch eine hundertjährige Gesamtnutzungsdauer durchaus im Rahmen dieser Erfahrungswerte halten kann (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0073, RS 1).
- Rechtssatz:
Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes können Erfahrungswerte herangezogen werden, wobei sich auch eine hundertjährige Gesamtnutzungsdauer durchaus im Rahmen dieser Erfahrungswerte halten kann (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0073).
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 92/15/0127
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 27.01.1994
- Norm:
- EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
EStG 1988 §7 Abs1; - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN