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RECHTSPRECHUNG


VwGH 28.2.2012, 2009/15/0108, RS 2:


Keine Pflicht zur Einholung eines „Gegengutachtens“: Ein vom Steuerpflichtigen vorgelegtes Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (Hinweis E 25. April 2001, 99/13/0221). Sie hat im Falle des Abgehens von diesem Gutachten die Gründe dafür in ihrer Entscheidung darzutun. Sie ist aber nicht verpflichtet, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.


Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
2009/15/0108

Schlagworte:

Entscheidung:
28.02.2012

Norm:
BAO §167 Abs2;
BAO §177;
BAO §93 Abs3 lita;

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