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RECHTSPRECHUNG


VwGH 3.7.1991, 90/14/0221:


Anziehung eines fiktiven in Ermangelung eines realen Kaufinteressenten: Bei der Prüfung der Angemessenheit des bei der Veräußerung einer Liegenschaft durch die Gesellschaft an den (Allein-)Gesellschafter vereinbarten Preises ist insbesondere die Verkäuferposition der Gesellschaft zu berücksichtigen. Es kommt daher darauf an, um welchen Preis die Gesellschaft verkauft hätte, wenn sich doch ein anderer Interessent gefunden hätte. Es ist also nicht bloß die Käuferposition zu berücksichtigen. Aber auch wenn der Liegenschaftsteil gerade den besonderen Bedürfnissen des Alleingesellschafters entsprach, rechtfertigt dies dennoch nicht einen Wertansatz mit annähernd null.


Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
90/14/0221

Schlagworte:

Entscheidung:
03.07.1991

Norm:
BAO §22;
BAO §25;
EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs2;
KStG 1966 §8 Abs1;

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