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RECHTSPRECHUNG
VwGH 6.3.1989, 86/15/0109, RS 4:
Maßgeblichkeit der Ertragsfähigkeit der Liegenschaft: Die Ertragsfähigkeit einer Liegenschaft stellt einen den Preis, der im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft zu erzielen wäre, mitbeeinflussenden objektiven Faktor dar.
- Rechtssatz:
Die Ertragsfähigkeit einer Liegenschaft stellt einen den Preis, der im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft zu erzielen wäre, mitbeeinflussenden objetiven Faktor dar.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 86/15/0109
- Schlagworte:
- Immobilienbewertung im Steuerrecht
- Entscheidung:
- 06.03.1989
- Norm:
- BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs10;
BewG 1955 §55 Abs1; - Kategorie:
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