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RECHTSPRECHUNG


VwGH 6.3.1989, 86/15/0109, RS 4:


Maßgeblichkeit der Ertragsfähigkeit der Liegenschaft: Die Ertragsfähigkeit einer Liegenschaft stellt einen den Preis, der im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft zu erzielen wäre, mitbeeinflussenden objektiven Faktor dar.


Rechtssatz:

Die Ertragsfähigkeit einer Liegenschaft stellt einen den Preis, der im Fall einer Veräußerung der Liegenschaft zu erzielen wäre, mitbeeinflussenden objetiven Faktor dar.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
86/15/0109

Schlagworte:

Entscheidung:
06.03.1989

Norm:
BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §53 Abs10;
BewG 1955 §55 Abs1;

Kategorie:


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