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RECHTSPRECHUNG


VwGH 6.3.1989, 86/15/0109, RS 5:


Relevanz der objektiven Verkaufsmöglichkeit: Die Zulässigkeit der Bewertung eines Wirtschaftsgutes hängt nicht davon ab, ob dieses Wirtschaftsgut einmal verkauft werden wird. Es kann jedoch nicht unmaßgeblich sein, ob nach den Gegebenheiten des Einzelfalles eine Veräußerung tatsächlich zustandekommen kann.


Rechtssatz:

Die Zulässigkeit der Bewertung eines Wirtschaftsgutes hängt nicht davon ab, ob dieses Wirtschaftsgut einmal verkauft werden wird. Es kann jedoch nicht unmaßgeblich sein, ob nach den Gegebenheiten des Einzelfalles eine Veräußerung tatsächlich zustandekommen kann.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
86/15/0109

Schlagworte:

Entscheidung:
06.03.1989

Norm:
BewG 1955 §10 Abs2;

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