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RECHTSPRECHUNG


VwGH 8.8.1996, 92/14/0052, RS 2:


Wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann dann erheblich kürzer als die technische sein, wenn sich ein Wirtschaftsgut insbesondere durch Entmodung nicht mehr zweckentsprechend nutzen lässt (Hinweis E 23.9.1966, 974/66).


Rechtssatz:

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann dann erheblich kürzer als die technische sein, wenn sich ein Wirtschaftsgut insbesondere durch Entmodung nicht mehr zweckentsprechend nutzen läßt (Hinweis E 23.9.1966, 974/66).

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
92/14/0052

Schlagworte:

Entscheidung:
08.08.1996

Norm:
EStG 1988 §7 Abs1;

Kategorie:


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