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RECHTSPRECHUNG


Zusätzlicher Zuschlag von 10 % für Neurenovierung des Hauses zu jenem von 10 % für Erstbezug nach Renovierung der Wohnung:


(MietSlg 59.268) Zusätzlich zum Zuschlag für den Erstbezug nach einer Renovierung (ua Schleifung und Neuversiegelung der Parkettböden, Installation einer neuen Elektrik und neuer Sanitärgegenstände) im Ausmaß von 10 % kommt auch ein weiterer Zuschlag von 10 % für die Neurenovierung des Hauses in Frage, wenn am Wohnhaus, einem sehr schönen alten Bürgerhaus, die Fassaden samt Fenstern und Türen ebenso wie das Stiegenhaus völlig neu renoviert wurden und sich das Gebäude in einem optisch außerordentlich guten Zustand befindet und überdurchschnittlich elegant ausgestattet ist.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 89/07p

Schlagworte:

Entscheidung:
28.03.2007

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: