zurück

RECHTSPRECHUNG


Zuschlag für repräsentatives Erscheinungsbildes des Hauses:


(MietSlg 59.268)  Für die Lage der Wohnung in einer Cottagevilla unter Berücksichtigung des Jugendstilambientes wurde vom Erstgericht ein Zuschlag von 5 % berücksichtigt. Dieser Zuschlag erscheint angesichts des durchschnittlich gut erhaltenen repräsentativen Erscheinungsbildes des Hauses angemessen, weil die Jud höhere Zuschläge nur dann für gerechtfertigt ansieht, wenn neben architektonischen Besonderheiten auch ein optisch außerordentlich guter Zustand des Hauses (etwa neu renovierte Fassaden und Stiegenhäuser) vorliegt.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 89/07pv

Schlagworte:

Entscheidung:
28.03.2007

Norm:
§ 16 MRG

Kategorie: