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RECHTSPRECHUNG


Zuschlag von 20 % für Wohnanlage mit umzäunten, parkartigen gemeinsamen Garten mit Kinderspielplatz:


(MietSlg 58.261 Dass das Haus Teil einer aus insgesamt 9 Häusern bestehenden Wohnanlage ist, die in einem umzäunten, parkartigen gemeinsamen Garten eingebettet ist, einen Kinderspielplatz aufweist und den Parteien zur Verfügung steht, ist als einziges Kriterium zu bewerten, wofür ein Zuschlag von 20 % angemessen ist.


Gericht:
LGZ Wien

Geschäftszahl:
39 R 245/06b

Schlagworte:

Entscheidung:
18.10.2006

Kategorie: