2007/17/0208
Die Abgrenzung zwischen Bankgeschäften und privater Anlagetätigkeit ist durch die Gewerblichkeit vorzunehmen. Daher sind die private Geldanlage bzw Vermögensverwaltung (Handel von Wertpapieren für das Privatvermögen) und die gelegentliche Kredit- oder Darlehensgewährung, wie sie im privaten bürgerlichen oder geschäftlichen Verkehr vorkommt, …