zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0054293


Goldene Uhren gehören nicht zu den in § 22 dDevG angeführten Waren.


Rechtssatz:

Goldene Uhren gehören nicht zu den in § 22 dDevG angeführten Waren. Goldene Uhren gehören nicht zu den in Paragraph 22, dDevG angeführten Waren.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob564/49

Schlagworte:

Entscheidung:
20.09.1950

Norm:
dDevG §22

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 564/49 1 Ob 564/49 Entscheidungstext OGH 20.09.1950 1 Ob 564/49