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RECHTSPRECHUNG


RS0125340


Art. 9 EMRK garantiert kein Recht, sich immer so zu verhalten, wie es ein religiöser Glaube vorschreibt. Diese Bestimmung gibt Personen, die sich so verhalten, kein Recht, Regeln zu missachten, die sich als gerechtfertigt erwiesen haben.


Rechtssatz:

Art. 9 EMRK garantiert kein Recht, sich immer so zu verhalten, wie es ein religiöser Glaube vorschreibt. Diese Bestimmung gibt Personen, die sich so verhalten, kein Recht, Regeln zu missachten, die sich als gerechtfertigt erwiesen haben. Artikel 9, EMRK garantiert kein Recht, sich immer so zu verhalten, wie es ein religiöser Glaube vorschreibt. Diese Bestimmung gibt Personen, die sich so verhalten, kein Recht, Regeln zu missachten, die sich als gerechtfertigt erwiesen haben.

Gericht:
AUSL EGMR

Geschäftszahl:
Bsw44774/98; Bsw31645/04 (Bsw27058/05); Bsw48420/10 (Bsw59842/10, Bsw51671/10, Bsw36516/10); Bsw64846/11; Bsw29086/12; Bsw57792/15

Schlagworte:

Entscheidung:
05.12.2017

Norm:
MRK Art9

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


Bsw 44774/98 Bsw 44774/98 Entscheidungstext AUSL EGMR 10.11.2005 Bsw 44774/98 Bem: Leyla Sahin gegen die Türkei (T1) Veröff: NL 2005,285
Bsw 31645/04 Bsw 31645/04 Entscheidungstext AUSL EGMR 04.12.2008 Bsw 31645/04 Vgl auch; Veröff: NL 2008,353
Bsw 48420/10 Bsw 48420/10 Entscheidungstext AUSL EGMR 15.01.2013 Bsw 48420/10 Vgl auch; Beisatz: Hier: Rechtfertigung des Verbots des Tragens eines Kreuzes an einer Halskette durch eine Krankenschwester wegen der Notwendigkeit, Sicherheit und Gesundheit von Patienten und Krankenschwestern zu schützen. (Eweida u.a. gg. das Vereinigte Königreich) (T2) Beisatz: Hier: Keine Rechtfertigung des Verbots des Tragens eines Kreuzes an einer Halskette durch ein Mitglied des Bodenpersonals einer Fluglinie, weil keine Anhaltspunkte für eine tatsächliche Beeinträchtigung der Interessen anderer vorlagen. (Eweida u.a. gg. das Vereinigte Königreich) (T3) Veröff: NL 2013,23
Bsw 64846/11 Bsw 64846/11 Entscheidungstext AUSL EGMR 26.11.2015 Bsw 64846/11 Auch; Beisatz: Hier: Rechtfertigung des Verbots des Tragens eines Kopftuchs durch eine in einer öffentlichen Krankenanstalt tätige Sozialarbeiterin wegen der Notwendigkeit der Wahrung der Neutralität des öffentlichen Spitalsdienstes. (Ebrahimian gg. Frankreich) (T4) Veröff: NL 2015,525
Bsw 29086/12 Bsw 29086/12 Entscheidungstext AUSL EGMR 10.01.2017 Bsw 29086/12 Vgl auch; Beisatz: Hier: Rechtfertigung der Verpflichtung zur Teilnahme am Schwimmunterricht durch Schülerinnen islamischen Glaubens. (Osmanoglu und Kocabas gg. die Schweiz) (T5) NL 2017,32
Bsw 57792/15 Bsw 57792/15 Entscheidungstext AUSL EGMR 05.12.2017 Bsw 57792/15 nur: Art. 9 EMRK garantiert kein Recht, sich immer so zu verhalten, wie es ein religiöser Glaube vorschreibt. (T6) Veröff: NL 2017,58