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RECHTSPRECHUNG


RS0103256


„Eigenmächtig oder listig“ entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. Analogie ist daher immer dann geboten, wenn die vorwerfbare Handlung an Gewicht den in der genannten Gesetzesstelle ausdrücklich genannten Fällen gleichkommt. Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme, dass der Mieter durch die Ausnützung seiner Unterlegenheit auf dem Wohnungsmarkt, wenn er die Erlangung einer Wohnung unter den vom Gesetzgeber gewünschten Bedingungen anstrebt, bei Leistung der verbotenen Ablöse unter einem vom Gesetzgeber verpönten wirtschaftlichen Druck steht. Diese Zwangslage rechtfertigt es schon, das solcherart unter Druck Geleistete wie eine eigenmächtig entzogene Sache zu behandeln.


Rechtssatz:

"Eigenmächtig oder listig" entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. Analogie ist daher immer dann geboten, wenn die vorwerfbare Handlung an Gewicht den in der genannten Gesetzesstelle ausdrücklich genannten Fällen gleichkommt. Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme, dass der Mieter durch die Ausnützung seiner Unterlegenheit auf dem Wohnungsmarkt, wenn er die Erlangung einer Wohnung unter den vom Gesetzgeber gewünschten Bedingungen anstrebt, bei Leistung der verbotenen Ablöse unter einem vom Gesetzgeber verpönten wirtschaftlichen Druck steht. Diese Zwangslage rechtfertigt es schon, das solcherart unter Druck Geleistete wie eine eigenmächtig entzogene Sache zu behandeln.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob535/95; 7Ob6/04i; 8Ob94/10x; 9Ob29/14a; 9Ob31/17z; 1Ob69/22m

Schlagworte:

Entscheidung:
18.05.2022

Norm:
ABGB §1440 B
ABGB §1440 G
MRG §27 Abs1 ABGB § 1440 heute ABGB § 1440 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1440 heute ABGB § 1440 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 535/95 5 Ob 535/95 Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 535/95 Veröff: SZ 69/192
7 Ob 6/04i 7 Ob 6/04i Entscheidungstext OGH 06.07.2004 7 Ob 6/04i Vgl
8 Ob 94/10x 8 Ob 94/10x Entscheidungstext OGH 22.09.2010 8 Ob 94/10x Vgl auch; nur: Das Aufrechnungs‑ und Zurückbehaltungsverbot ist für vergleichbare Fälle analogiefähig. (T1); Veröff: SZ 2010/114
9 Ob 29/14a 9 Ob 29/14a Entscheidungstext OGH 25.06.2014 9 Ob 29/14a Auch; nur: "Eigenmächtig oder listig" entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. Analogie ist daher immer dann geboten, wenn die vorwerfbare Handlung an Gewicht den in der genannten Gesetzesstelle ausdrücklich genannten Fällen gleichkommt. (T2) Beisatz: Hier: Die dem Käufer einer Liegenschaft vorwerfbare Handlung bestand darin, dass er bei Vertragsabschluss mit dem Verkäufer den ihm bekannten Umstand, dass dieser die Bedeutung und Tragweite des Vertrages nicht verstand, ausnutzte. Es war dem Käufer auch bewusst, dass er die Liegenschaft zu einem äußerst niedrigen Preis kaufte und seine Leistungen zu jenen des Verkäufers in einem auffallenden Missverhältnis zu seinen Gunsten standen. Subsumtion unter § 1440 Satz 2 ABGB. (T3)
9 Ob 31/17z 9 Ob 31/17z Entscheidungstext OGH 28.06.2017 9 Ob 31/17z Auch; nur: „Eigenmächtig oder listig“ entzogen sind Sonderfälle vorwerfbarer Handlungen. (T4)
1 Ob 69/22m 1 Ob 69/22m Entscheidungstext OGH 18.05.2022 1 Ob 69/22m Auch; nur T2