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RECHTSPRECHUNG


RS0010017


Kommt es durch den Standortverlust zu einer erzwungenen Betriebsaufgabe und damit zum Untergang des Unternehmens, dessen Verlegung in ein Ersatzobjekt nicht möglich oder unzumutbar ist, wird der dadurch im Vermögen des Betroffenen eingetretene Nachteil ein entsprechendes Äquivalent in der Vergütung des Wertes des Unternehmens finden müssen. Im Rahmen der Enteignung ist dabei nicht der gesamte Unternehmenswert, sondern nur die Differenz zwischen diesem und dem Liquidationswert aller nicht enteigneten Unternehmensbestandteile zu ersetzen. Maßstab für diese Entschädigung ist die konkrete Ertragslage des Unternehmens. ( hier: Schottergrube, vgl auch RS0010042).


Rechtssatz:

Kommt es durch den Standortverlust zu einer erzwungenen Betriebsaufgabe und damit zum Untergang des Unternehmens, dessen Verlegung in ein Ersatzobjekt nicht möglich oder unzumutbar ist, wird der dadurch im Vermögen des Betroffenen eingetretene Nachteil ein entsprechendes Äquivalent in der Vergütung des Wertes des Unternehmens finden müssen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob523/82; 2Ob518/86; 7Ob522/89; 8Ob507/88; 1Ob41/92

Schlagworte:

Entscheidung:
20.04.1993

Norm:
ABGB §302 B
EisbEG §4 A
BStG §18 Abs1 ABGB § 302 heute ABGB § 302 gültig ab 01.01.1812 EisbEG § 4 heute EisbEG § 4 gültig ab 15.04.1954

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 523/82 3 Ob 523/82 Entscheidungstext OGH 10.11.1982 3 Ob 523/82 MietSlg 34041 = SZ 55/175
2 Ob 518/86 2 Ob 518/86 Entscheidungstext OGH 24.02.1987 2 Ob 518/86 Auch; Beisatz: hier: Tankstellenunternehmen (T1)
8 Ob 507/88 8 Ob 507/88 Entscheidungstext OGH 06.04.1989 8 Ob 507/88 Auch
7 Ob 522/89 7 Ob 522/89 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 7 Ob 522/89 Beisatz: Zu ersetzen ist dabei nicht der gesamte Unternehmenswert, sondern nur die Differenz zwischen diesem und dem Liquidationswert aller nicht enteigneten Unternehmensbestandteile. Maßstab für diese Entschädigung ist die konkrete Ertragslage des Unternehmens. ( hier: Schottergrube ). = SZ 62/78 = JBl 1989,718 = ZVR 1990/97 S 249
1 Ob 41/92 1 Ob 41/92 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 41/92 Auch