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RECHTSPRECHUNG


RS0075881


Begriff der Bearbeitung bzw Verarbeitung eines Verkehrsgutes (Schlägerung von „am Stock“ gekauften Holz).


Rechtssatz:

Begriff der Bearbeitung bzw Verarbeitung eines Verkehrsgutes (Schlägerung von "am Stock" gekauften Holz).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
9Os179/65; 12Os154/70

Schlagworte:

Entscheidung:
25.11.1970

Norm:
UStG 1959 §3 Abs9

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


9 Os 179/65 9 Os 179/65 Entscheidungstext OGH 08.03.1966 9 Os 179/65
12 Os 154/70 12 Os 154/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 12 Os 154/70 Beisatz: Die Bearbeitung (oder Verarbeitung) eines Gegenstandes liegt dann vor, wenn dessen Wesensart geändert wird, sohin nach der Verkehrsauffassung ein neues Verkehrsgut (ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit) entsteht (hier: Einsetzen von Goldmünzen in Ringfassungen). Für diese Beurteilung ist die allgemeine Auffassung der beteiligten Wirtschaftszweige, vor allem der Abnehmer auf dem Käufermarkt maßgebend. (T1)