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RECHTSPRECHUNG


RS0112134


Begriffe wie „Ermittlung des Ersatzwertes“, „Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung“, „Kosten der Wiederbeschaffung“ oder auch „Zeitwert“ (vgl ua OGH in 7Ob122/01v) in AGB von Versicherungsverträgen stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar. Auf die Schadenersatzbegriffe des bürgerlichen Rechts ist (erst) dann zurückzugreifen, wenn ausdrücklich darauf verweisen wird, oder wenn der Wortlaut sonst keine sinnvolle Auslegung erlaubt.


Rechtssatz:

Die in Art 5 der AFB verwendeten Begriffe "Ermittlung des Ersatzwertes", "Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung", "Kosten der Wiederbeschaffung" stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar (vgl zum Begriff "Zeitwert " in SZ 61/81 = WBl 1988, 406 = VersE 1384). Auf die Schadenersatzbegriffe des bürgerlichen Rechts ist dann, wenn die AFB ausdrücklich darauf verweisen, oder wenn ihr Wortlaut sonst keine sinnvolle Auslegung erlaubt, zurückzugreifen. Die in Artikel 5, der AFB verwendeten Begriffe "Ermittlung des Ersatzwertes", "Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung", "Kosten der Wiederbeschaffung" stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar vergleiche zum Begriff "Zeitwert " in SZ 61/81 = WBl 1988, 406 = VersE 1384). Auf die Schadenersatzbegriffe des bürgerlichen Rechts ist dann, wenn die AFB ausdrücklich darauf verweisen, oder wenn ihr Wortlaut sonst keine sinnvolle Auslegung erlaubt, zurückzugreifen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob86/99v; 7Ob314/00b; 7Ob8/01d; 7Ob122/01v; 7Ob159/02m; 2Ob176/07g; 7Ob121/18x; 7Ob89/22x

Schlagworte:

Entscheidung:
28.09.2022

Norm:
AFB Art2
AFB Art5
AFB 1994 Art5 Abs2 litb
AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 86/99v 7 Ob 86/99v Entscheidungstext OGH 09.06.1999 7 Ob 86/99v
7 Ob 314/00b 7 Ob 314/00b Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 314/00b Auch; Beisatz: Dies gilt auch für die in Art 5 AFB verwendeten Begriffe "ortsüblicher Bauwert unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere dem Alter und der Abnützung entsprechenden Betrages" und "Verkehrswert". (T1)
7 Ob 8/01d 7 Ob 8/01d Entscheidungstext OGH 18.04.2001 7 Ob 8/01d Auch; Beis wie T1
7 Ob 122/01v 7 Ob 122/01v Entscheidungstext OGH 31.07.2001 7 Ob 122/01v Ähnlich; Beisatz: Bei dem in den AKVB 1991 geregelten Begriff "Zeitwert " handelt es sich um einen versicherungsrechtlichen und keinen schadenersatzrechtlichen. (T2) Veröff: SZ 74/132
7 Ob 159/02m 7 Ob 159/02m Entscheidungstext OGH 07.08.2002 7 Ob 159/02m Beisatz: Hier: 18 Jahre alter, aber voll verwendungsfähiger Backofen. (T3)
2 Ob 176/07g 2 Ob 176/07g Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 176/07g Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2008/73
7 Ob 121/18x 7 Ob 121/18x Entscheidungstext OGH 21.11.2018 7 Ob 121/18x Auch
7 Ob 89/22x 7 Ob 89/22x Entscheidungstext OGH 28.09.2022 7 Ob 89/22x Vgl