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RECHTSPRECHUNG


RS0115600


Das Vermögen eines unterhaltsberechtigten Kindes in Millionenhöhe (hier rund 1,9 Mio S) wirkt unterhaltsmindernd im Sinne des § 231 Abs 3 ABGB auch dann, wenn das Vermögen in mündelsicheren thesaurierenden Investmentfondsanteilen angelegt wurde, bei denen keine Auszahlung der jährlichen Erträge, sondern deren sofortige Wiederveranlagung erfolgt. Im Sinne einer Anspannungsobliegenheit darf sich das Kind nicht darauf berufen, dass es infolge der vertraglichen Bindung des Vermögens über keine eigenen Einkünfte verfügt.


Rechtssatz:

Das Vermögen eines unterhaltsberechtigten Kindes in Millionenhöhe (hier rund 1,9 Mio S) wirkt unterhaltsmindernd im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB auch dann, wenn das Vermögen in mündelsicheren thesaurierenden Investmentfondsanteilen angelegt wurde, bei denen keine Auszahlung der jährlichen Erträge, sondern deren sofortige Wiederveranlagung erfolgt. Im Sinne einer Anspannungsobliegenheit darf sich das Kind nicht darauf berufen, dass es infolge der vertraglichen Bindung des Vermögens über keine eigenen Einkünfte verfügt. Das Vermögen eines unterhaltsberechtigten Kindes in Millionenhöhe (hier rund 1,9 Mio S) wirkt unterhaltsmindernd im Sinne des Paragraph 140, Absatz 3, ABGB auch dann, wenn das Vermögen in mündelsicheren thesaurierenden Investmentfondsanteilen angelegt wurde, bei denen keine Auszahlung der jährlichen Erträge, sondern deren sofortige Wiederveranlagung erfolgt. Im Sinne einer Anspannungsobliegenheit darf sich das Kind nicht darauf berufen, dass es infolge der vertraglichen Bindung des Vermögens über keine eigenen Einkünfte verfügt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob70/01i; 2Ob128/10b

Schlagworte:

Entscheidung:
11.11.2010

Norm:
ABGB §140 Abs3 Ca ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 70/01i 6 Ob 70/01i Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 70/01i Veröff: SZ 74/154
2 Ob 128/10b 2 Ob 128/10b Entscheidungstext OGH 11.11.2010 2 Ob 128/10b nur: Das Vermögen eines unterhaltsberechtigten Kindes in Millionenhöhe (hier rund 1,9 Mio S) wirkt unterhaltsmindernd im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB auch dann, wenn das Vermögen in mündelsicheren thesaurierenden Investmentfondsanteilen angelegt wurde, bei denen keine Auszahlung der jährlichen Erträge, sondern deren sofortige Wiederveranlagung erfolgt. (T1); Beisatz: Bei einem Wertpapiervermögen kann der Ertrag nicht mit der Kursentwicklung im Laufe mehrjähriger Veranlagung gleichgesetzt werden. (T2); Veröff: SZ 2010/143