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RECHTSPRECHUNG


RS0121133


Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.


Rechtssatz:

Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob110/06d

Schlagworte:

Entscheidung:
31.08.2006

Norm:
BWG §100 Abs1 BWG § 100 heute BWG § 100 gültig ab 01.08.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/1998 BWG § 100 gültig von 01.01.1994 bis 31.07.1998

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 110/06d 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124