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RECHTSPRECHUNG


RS0121306


Auch bei teilweiser Neuanschaffung des versicherten Hausrates steht hinsichtlich der neu angeschafften Gegenstände der Wiederbeschaffungswert, für die übrigen Gegenstände der Zeitwert zu (Wiederherstellungsklausel in der Haushaltsversicherung).


Rechtssatz:

Auch bei teilweiser Neuanschaffung des versicherten Hausrates steht hinsichtlich der neu angeschafften Gegenstände der Wiederbeschaffungswert , für die übrigen Gegenstände der Zeitwert zu.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob49/06s

Schlagworte:

Entscheidung:
30.08.2006

Norm:
ABH Art6.5

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 49/06s 7 Ob 49/06s Entscheidungstext OGH 30.08.2006 7 Ob 49/06s