Wissensdatenbank

RS0017471

Konventionalstrafe grundsätzlich nur bei Verschulden: Wurde eine Konventionalstrafe nicht ausdrücklich auch für den Fall unverschuldeter Nichterfüllung vereinbart, ist sie nur bei Verschulden zu zahlen; mangelndes Verschulden hat der Nichterfüllende zu beweisen; er handelt schuldhaft, wenn er seine Verpflichtung unbedingt einging, …

14.01.1981
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RS0014259 T3

Kosten für Mengenänderungen ändern Pönale nicht: Der Umstand, dass ein Pönale nicht sogleich geltend gemacht wurde, rechtfertigt die Annahme eines konkludenten Verzichtes iSd § 863 ABGB nicht. Ein derartiger Verzicht kann auch nicht aus der Vereinbarung über die Durchführung von …

23.12.1981
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RS0014259 T1

Unterschied von Pönale wegen Verspätung und Mangelhaftigkeit: Das Pönale wegen der Verspätung der Fertigstellung hat mit der Frage der Mangelhaftigkeit des übernommenen Werkes nichts zu tun.

23.12.1981
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RS0014259

Kein konkludenter Verzicht auf Pönale: Der Umstand, dass ein Pönale nicht sogleich geltend gemacht wurde, rechtfertigt die Annahme eines konkludenten Verzichtes iSd § 863 ABGB nicht. Ein derartiger Verzicht kann auch nicht aus der Vereinbarung über die Durchführung von Verbesserungsarbeiten …

23.12.1981
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RS0016558 T10

Konventionalstrafe, wenn aus Leistungsstörung Schadenersatz: Ein Vergütungsbetrag ist im Zweifel nur bei verschuldeter Nichterfüllung des Vertrages zu bezahlen. Der Verfall der Vertragsstrafe kann aber auch für den Fall vereinbart werden, dass kein allgemeiner Haftungsgrund vorliegt. Die Parteien müssen allerdings dann …

06.02.1950
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RS0016558 T11

Pönale bei nicht zu vertretender Verzögerung: Eine Vereinbarung, wonach ein Pönale auch bei objektivem Verzug verfällt, wenn die nicht zu vertretende Verzögerung nicht binnen bestimmter Frist dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wird, ist zulässig.

06.02.1950
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RS0021993 T2

Vertragsauslegung im Einzelfall: Ob Kostenvoranschlag, Schätzung oder Pauschalpreisvereinbarung vorliegen, ist eine Frage der Vertragsauslegung im Einzelfall (Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts13, II/1, 370) und im konkreten Fall mitunter schwierig zu bestimmen (Krejci in Rummel, ABGB2, Rz 6 iVm Rz 5 und …

08.04.1953
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RS0021993 T1

Höchstbetrag als Pauschalpreis: Eine Gesamt (Pauschal) Preisvereinbarung ist auch dann anzunehmen, wenn nicht ein fixer Betrag, sondern nur ein Höchstbetrag genannt wird. Versprechen eines Höchstpreises ist anzunehmen, wenn der Werkunternehmer nicht auf die Vorläufigkeit der Entgeltsangabe hingewiesen und sich eine …

08.04.1953
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RS0021782 T10

Anrechnung von Erspartem bei Pauschalpreis: Der beschränkte Entgeltsanspruch nach dieser Gesetzesstelle (§ 1168 ABGB, Anm) steht dem Unternehmer immer nur dann zu, wenn die Verhinderung in Umständen ihren Grund hat, die auf Seite des Bestellers liegen. Dazu gehört nach einmütiger …

04.05.1955
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RS0014894

Irrtum bei Pauschalpreis: Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.

30.10.1956
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RS0021821 T11

Fälligkeit bei zusätzlichen Leistungen: Auch bei Abgehen von einer Pauschalpreisvereinbarung wegen Nichterbringung aller davon erfasster Leistungen aber zusätzlicher Bestellung anderer.

24.03.1965
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RS0021821

Fälligkeit ab Rechnungslegung: Wurde der Werklohn nicht im Vorhinein fix vereinbart, so wird er nicht mit der Vollendung des Werkes, sondern erst mit der Rechnungszumittlung fällig, was allerdings innerhalb verkehrsüblicher Frist geschehen muss. Mit der Fälligkeit beginnt sodann der Lauf …

24.03.1965
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