zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0128312


Bei einem Wertpapierdepot mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) kann ein einzelner Depotinhaber alleine wirksam die im Depot erliegenden Wertpapiere verpfänden.


Rechtssatz:

Bei einem Wertpapierdepot mit Einzelverfügungsberechtigung ("Oder-Konto") kann ein einzelner Depotinhaber wirksam auch dahin verfügen, dass er die im Depot erliegenden Wertpapiere verpfändet. Der Hinweis des Verpfänders, dass diese Papiere nur im Eigentum eines Hinterlegers stehen, hindert für sich ohne das Hinzutreten einer besonderen Verdachtslage (hier zu verneinen: Mutter und Sohn sind Hinterleger, eine Verfügungsbeschränkung wurde nicht ausgesprochen) die wirksame Verpfändung durch den anderen Hinterleger nicht.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
10Ob30/12b

Schlagworte:

Entscheidung:
23.10.2012

Norm:
ABGB §447
ABGB §456 ABGB § 447 heute ABGB § 447 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 456 heute ABGB § 456 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 456 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2006

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


10 Ob 30/12b 10 Ob 30/12b Entscheidungstext OGH 23.10.2012 10 Ob 30/12b Veröff: SZ 2012/109