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RECHTSPRECHUNG


RS0112589


Unmittelbar aus § 93 BWG ergibt sich keine Zahlungspflicht des Mitgliedsinstitutes an die Einlagensicherungseinrichtung.


Rechtssatz:

Unmittelbar aus § 93 BWG ergibt sich keine Zahlungspflicht des Mitgliedsinstitutes an die Einlagensicherungseinrichtung. Unmittelbar aus Paragraph 93, BWG ergibt sich keine Zahlungspflicht des Mitgliedsinstitutes an die Einlagensicherungseinrichtung.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob245/99h

Schlagworte:

Entscheidung:
21.10.1999

Norm:
BWG idF BGBl 1993/532 §93

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 245/99h 8 Ob 245/99h Entscheidungstext OGH 21.10.1999 8 Ob 245/99h Veröff: SZ 72/160