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RECHTSPRECHUNG


RS0010404


Wurde zur Sicherstellung der aus einem Treuhand – und Anleihevertrag entspringenden Ansprüche zugunsten des Treuhänders der Anleihegeber eine Kredithypothek einverleibt, so ist der Eigentümer der Liegenschaft, im Falle die Anleihe nicht gegeben wurde, zur Stellung des Löschungsbegehrens gegen den Treuhänder auch nach Verkauf der Liegenschaft berechtigt. Die Einverleibung des Treuhänders der Anleihegeber als Pfandgläubigers ist möglich, wenn er Treuhänder kraft eigenen Rechtes ist, das heißt, wenn er nicht bloß Machthaber, sondern selbst über das Pfandrecht zu verfügen berechtigt ist.


Rechtssatz:

Wurde zur Sicherstellung der aus einem Treuhand - und Anleihevertrag entspringenden Ansprüche zugunsten des Treuhänders der Anleihegeber eine Kredithypothek einverleibt, so ist der Eigentümer der Liegenschaft, im Falle die Anleihe nicht gegeben wurde, zur Stellung des Löschungsbegehrens gegen den Treuhänder auch nach Verkauf der Liegenschaft berechtigt. Die Einverleibung des Treuhänders der Anleihegeber als Pfandgläubigers ist möglich, wenn er Treuhänder kraft eigenen Rechtes ist, das heißt, wenn er nicht bloß Machthaber, sondern selbst über das Pfandrecht zu verfügen berechtigt ist.

Entscheidung:
10.05.1938

Norm:
ABGB §358 II
ABGB §451
GBG §14 Abs2
GBG §61 A ABGB § 358 heute ABGB § 358 gültig ab 25.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2006 ABGB § 358 gültig von 01.01.1812 bis 24.07.2006 ABGB § 451 heute ABGB § 451 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 335/38 2 Ob 335/38 Entscheidungstext OGH 10.05.1938 2 Ob 335/38 Veröff: SZ 20/124 = DREvBl 1938/186