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RECHTSPRECHUNG


RS0038086


Auf die im Wege von Einkaufskommissionen und Verkaufskommissionen angeschafften und veräußerten Wertpapiere findet § 12 DepG Anwendung, weil die Wertpapiere der Bank im Rahmen solcher Kassageschäfte „zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind“. Der Hinterleger muss daher auch nicht im Verwahrungsbuch eingetragen werden. Daraus folgt, dass zum Zwecke der Durchführung von Geschäften gemäß § 12 DepG auch anonyme Wertpapierkonten eröffnet werden können.


Rechtssatz:

Auf die im Wege von Einkaufskommissionen und Verkaufskommissionen angeschafften und veräußerten Wertpapiere findet § 12 DepG Anwendung, weil die Wertpapiere der Bank im Rahmen solcher Kassageschäfte "zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind". Der Hinterleger muß daher auch nicht im Verwahrungsbuch eingetragen werden. Daraus folgt, daß zum Zwecke der Durchführung von Geschäften gemäß § 12 DepG auch anonyme Wertpapierkonten eröffnet werden können. Auf die im Wege von Einkaufskommissionen und Verkaufskommissionen angeschafften und veräußerten Wertpapiere findet Paragraph 12, DepG Anwendung, weil die Wertpapiere der Bank im Rahmen solcher Kassageschäfte "zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind". Der Hinterleger muß daher auch nicht im Verwahrungsbuch eingetragen werden. Daraus folgt, daß zum Zwecke der Durchführung von Geschäften gemäß Paragraph 12, DepG auch anonyme Wertpapierkonten eröffnet werden können.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob532/94; 3Ob550/94; 1Ob622/94 (1Ob623/94, 1Ob624/94); 6Ob518/95; 10Ob2299/96b; 7Ob75/98z; 2Ob115/99x; 7Ob186/01f

Schlagworte:

Entscheidung:
29.10.2001

Norm:
ABGB §1002
DepG §12
HGB §383 ABGB § 1002 heute ABGB § 1002 gültig ab 01.01.1812

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 532/94 4 Ob 532/94 Entscheidungstext OGH 14.06.1994 4 Ob 532/94
3 Ob 550/94 3 Ob 550/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 3 Ob 550/94 Veröff: SZ 67/124
1 Ob 622/94 1 Ob 622/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 622/94 Veröff: SZ 68/44
6 Ob 518/95 6 Ob 518/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 6 Ob 518/95
10 Ob 2299/96b 10 Ob 2299/96b Entscheidungstext OGH 26.11.1996 10 Ob 2299/96b nur: Daraus folgt, daß zum Zwecke der Durchführung von Geschäften gemäß § 12 DepG auch anonyme Wertpapierkonten eröffnet werden können. (T1)
7 Ob 75/98z 7 Ob 75/98z Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 75/98z nur T1; Beisatz: Anzuwendende Rechtslage vor BWG-Nov 1996. (T2)
2 Ob 115/99x 2 Ob 115/99x Entscheidungstext OGH 02.08.2000 2 Ob 115/99x Vgl auch; nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Bei der Eröffnung anonymer Wertpapierkonten samt zugehöriger Verrechnungskonten war der Bank demnach die Identität ihres Kunden (Vertragspartners) grundsätzlich nicht bekannt. (T3) Beisatz: Hier: Dispositionsschein. (T4)
7 Ob 186/01f 7 Ob 186/01f Entscheidungstext OGH 29.10.2001 7 Ob 186/01f Vgl auch; Beis wie T3; Veröff: SZ 74/182