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RECHTSPRECHUNG


RS0064213


Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.


Rechtssatz:

Absonderungsrechte , die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob250/73

Schlagworte:

Entscheidung:
23.01.1974

Norm:
KO §11
KO §12
KO §48

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 250/73 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73