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RECHTSPRECHUNG


RS0082693


Eine sachgemäße, den Bedürfnissen der Kunden gerecht werdende Ausübung des Gewerbes eines Vermögensberaters ist nur dann möglich, wenn dabei alle für die Beurteilung der Folgen einer bestimmten Geldanlage maßgebenden Gesichtspunkten so weit aufgezeigt werden, dass sich der Kunde ein Bild darüber machen kann, ob die in Rede stehende Anlage auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten erfolgsversprechend ist.


Rechtssatz:

Eine sachgemäße, den Bedürfnissen der Kunden gerecht werdende Ausübung des Gewerbes eines Vermögensberaters ist nur dann möglich, wenn dabei alle für die Beurteilung der Folgen einer bestimmten Geldanlage maßgebenden Gesichtspunkten so weit aufgezeigt werden, daß sich der Kunde ein Bild darüber machen kann, ob die in Rede stehende Anlage auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten erfolgsversprechend ist. "Vermögensberater III".

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob332/82

Schlagworte:

Entscheidung:
31.05.1983

Norm:
WTBO §33 Abs1 litc

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 332/82 4 Ob 332/82 Entscheidungstext OGH 31.05.1983 4 Ob 332/82