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RECHTSPRECHUNG


RS0106855


Nur für den Fall der eigenmächtigen Entwertung des Wechsels durch den Bezogenen ist eine Kraftloserklärung des abhanden gekommenen Wechsels zulässig; der Kraftloserklärungsbeschluß ersetzt das amortisierte Wertpapier und der Antragsteller kann mit ihm das im Wechsel verbriefte Recht wieder geltend machen.


Rechtssatz:

Nur für den Fall der eigenmächtigen Entwertung des Wechsels durch den Bezogenen ist eine Kraftloserklärung des abhanden gekommenen Wechsels zulässig; der Kraftloserklärungsbeschluß ersetzt das amortisierte Wertpapier und der Antragsteller kann mit ihm das im Wechsel verbriefte Recht wieder geltend machen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob25/97a

Schlagworte:

Entscheidung:
25.02.1997

Norm:
KEG §1 Abs1
KEG §13
WG Art90

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 25/97a 1 Ob 25/97a Entscheidungstext OGH 25.02.1997 1 Ob 25/97a