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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 75/01z 6 Ob 75/01z Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 75/01z
6 Ob 157/11y 6 Ob 157/11y Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 157/11y Vgl auch
RECHTSPRECHUNG
RS0115160
Träger der Sicherungseinrichtungen sind die Fachverbände. Sie sind verpflichtet, Sicherungseinrichtungen einzurichten und zu unterhalten, der alle Mitgliedsinstitute und Zweigstellen von in anderen EU-Staaten zugelassenen Kreditinstituten – sei es in Form des Erwerbs einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, sei es durch schuldrechtlichen Vertrag – beitreten können.
- Rechtssatz:
Träger der Sicherungseinrichtungen sind die Fachverbände. Sie sind verpflichtet, Sicherungseinrichtungen einzurichten und zu unterhalten, der alle Mitgliedsinstitute und Zweigstellen von in anderen EU-Staaten zugelassenen Kreditinstituten - sei es in Form des Erwerbs einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, sei es durch schuldrechtlichen Vertrag - beitreten können.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob75/01z; 6Ob157/11y
- Schlagworte:
- Einlagensicherung
- Entscheidung:
- 14.09.2011
- Norm:
- BWG idF vor BGBl I 1999/63 §93
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
6 Ob 75/01z 6 Ob 75/01z Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 75/01z
6 Ob 157/11y 6 Ob 157/11y Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 157/11y Vgl auch