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RECHTSPRECHUNG


RS0116893


Der Anspruch nach § 93 Abs 2 BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,– anzurechnen, da ihm sonst mehr als die garantierten S 200.000,– ungekürzt zukämen. Dies bedeutet, dass der zu ermittelnde Einlagensicherungsbetrag um jenen Prozentsatz zu mindern ist, mit dem bereits eine quotenmäßige Befriedigung der Ansprüche des Einlegers erfolgt ist.


Rechtssatz:

Der Anspruch nach § 93 Abs 2 BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,-- anzurechnen, da ihm sonst mehr als die garantierten S 200.000,-- ungekürzt zukämen. Dies bedeutet, dass der zu ermittelnde Einlagensicherungsbetrag um jenen Prozentsatz zu mindern ist, mit dem bereits eine quotenmäßige Befriedigung der Ansprüche des Einlegers erfolgt ist. Der Anspruch nach Paragraph 93, Absatz 2, BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,-- anzurechnen, da ihm sonst mehr als die garantierten S 200.000,-- ungekürzt zukämen. Dies bedeutet, dass der zu ermittelnde Einlagensicherungsbetrag um jenen Prozentsatz zu mindern ist, mit dem bereits eine quotenmäßige Befriedigung der Ansprüche des Einlegers erfolgt ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob98/02s; 1Ob21/13i; 4Ob243/12g; 9Ob37/13a; 6Ob49/13v; 10Ob16/13w; 2Ob228/12m; 10Ob39/13b; 7Ob74/13b; 4Ob159/13f

Schlagworte:

Entscheidung:
20.01.2014

Norm:
BWG idF BGBl 1993/532 §93 Abs2
WAG 1996 §23b Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 98/02s 7 Ob 98/02s Entscheidungstext OGH 09.09.2002 7 Ob 98/02s
1 Ob 21/13i 1 Ob 21/13i Entscheidungstext OGH 29.04.2013 1 Ob 21/13i Auch
4 Ob 243/12g 4 Ob 243/12g Entscheidungstext OGH 23.05.2013 4 Ob 243/12g Auch
9 Ob 37/13a 9 Ob 37/13a Entscheidungstext OGH 25.06.2013 9 Ob 37/13a Auch
6 Ob 49/13v 6 Ob 49/13v Entscheidungstext OGH 04.07.2013 6 Ob 49/13v Auch
10 Ob 16/13w 10 Ob 16/13w Entscheidungstext OGH 23.07.2013 10 Ob 16/13w Auch; Beisatz: Diese Erwägungen treffen gleichermaßen auf die Ansprüche nach § 23b Abs 2 WAG 1996 zu, sodass auch der nach dieser Bestimmung gesicherte Betrag von 20.000 EUR um jenen Prozentsatz zu mindern ist, der der ausgeschütteten Quote entspricht. (T1)
2 Ob 228/12m 2 Ob 228/12m Entscheidungstext OGH 30.07.2013 2 Ob 228/12m Auch; Beis wie T1
10 Ob 39/13b 10 Ob 39/13b Entscheidungstext OGH 12.09.2013 10 Ob 39/13b Beis wie T1
7 Ob 74/13b 7 Ob 74/13b Entscheidungstext OGH 17.09.2013 7 Ob 74/13b Auch; Auch Beis wie T1
4 Ob 159/13f 4 Ob 159/13f Entscheidungstext OGH 20.01.2014 4 Ob 159/13f Vgl auch; Beis ähnlich wie T1