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RECHTSPRECHUNG


RS0117292


Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen.


Rechtssatz:

Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der §§ 864a, 879 Abs 3 ABGB sowie des KSchG unterliegen. Das auf Einräumung von Genussrechten gerichtete Rechtsgeschäft ist ein Vertrag sui generis und begründet ein Dauerschuldverhältnis. Ihnen liegen regelmäßig formularmäßige Bedingungen zugrunde, welche den für AGB auch sonst geltenden Vorschriften der Paragraphen 864 a,, 879 Absatz 3, ABGB sowie des KSchG unterliegen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob267/02v; 10Ob34/05f; 7Ob15/10x; 1Ob105/10p; 2Ob84/13m; 5Ob4/14w; 1Ob93/16g

Schlagworte:
, , , ,

Entscheidung:
21.06.2016

Norm:
ABGB §879 Abs3 E
AktG §174
KSchG §6 Abs1 Z1 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 AktG § 174 heute AktG § 174 gültig ab 01.08.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2009 AktG § 174 gültig von 01.07.1996 bis 31.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996 AktG § 174 gültig von 01.01.1992 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 625/1991 AktG § 174 gültig von 05.06.1966 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 70/1966 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 6 gültig von 01.01.1997 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 6 gültig von 01.10.1979 bis 31.12.1996

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 267/02v 7 Ob 267/02v Entscheidungstext OGH 29.01.2003 7 Ob 267/02v
10 Ob 34/05f 10 Ob 34/05f Entscheidungstext OGH 24.01.2006 10 Ob 34/05f Auch
7 Ob 15/10x 7 Ob 15/10x Entscheidungstext OGH 17.03.2010 7 Ob 15/10x Auch; Beisatz: Zwischen den Emissionsbedingungen von Genussscheinen und jenen von Bankschuldverschreibungen besteht kein grundsätzlicher, für die Frage der Anwendung der AGB-Kontrolle wesentlicher, Unterschied, daher müssen auch die Emissionsbedingungen den auch sonst für AGB geltenden Vorschriften des ABGB (§§ 864a, 879 Abs 3) und des KSchG unterliegen. (T1)
1 Ob 105/10p 1 Ob 105/10p Entscheidungstext OGH 06.07.2010 1 Ob 105/10p Beisatz: Hier zur Frage des Ausschlusses des außerordentlichen und ordentlichen Kündigungsrechts bei Gewinnscheinen. (T2); Beisatz: Ein völliger Ausschluss des Kündigungsrechts bei einem unbefristeten Dauerschuldverhältnis, wie hier bei Genussrechten, wird als sittenwidrig und als Verstoß gegen § 879 ABGB angesehen, wenn das weitere Festhalten am Vertrag für eine Partei unzumutbar ist. (T3)
2 Ob 84/13m 2 Ob 84/13m Entscheidungstext OGH 29.04.2014 2 Ob 84/13m Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Partizipationsscheine nach § 23 BWG idF vor BGBl I 2013/184. (T4); Veröff: SZ 2014/47
5 Ob 4/14w 5 Ob 4/14w Entscheidungstext OGH 26.09.2014 5 Ob 4/14w Auch; Beisatz: Hier: Ergänzungskapital nach § 23 Abs 7 BWG idF vor BGBl 2013/83. (T5) Beisatz: Der auf Einräumung derartiger Gläubigerrechte gerichtete Vertrag, der nicht einfach durch Erfüllung, sondern durch Zeitablauf bzw Kündigung endet und auf laufende Zinszahlungen gerichtet ist, begründet ein Dauerschuldverhältnis. (T6)
1 Ob 93/16g 1 Ob 93/16g Entscheidungstext OGH 21.06.2016 1 Ob 93/16g Vgl auch; Beis wie T5; Beis wie T6; Beisatz: Emissionsbedingungen sind als AGB zu qualifizieren. (T7) Beisatz: Hier: Ergänzungskapitalanleihe . (T8)