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RECHTSPRECHUNG


RS0128901


Bezieht sich eine Stop-Loss-Order auf alle „Aktien“ (Zertifikate) im Wertpapierdepot, so sind damit alle Wertpapiere gemeint, die sich im Zeitpunkt des Erreichen des Kurslimitis im Depot befinden, und nicht nur jene, die sich im Zeitpunkt der Erteilung der Stop-Loss-Order im Depot befanden.


Rechtssatz:

Bezieht sich eine Stop-Loss-Order auf alle „Aktien“ (Zertifikate) im Wertpapierdepot eines Bankkunden, so kann diese Order nur dahin verstanden werden, dass sie auch die - laut Kauforder vom selben Tag - neu zuzukaufenden Zertifikate umfasste und nicht nur diejenigen, die sich im „Zeitpunkt der Auftragserteilung“ im Depot befunden hatten. Bei einer solchen Order ist nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung derselben, sondern auf jenen ihres Wirksamwerdens mit Erreichen des Kurslimits abzustellen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob74/12i

Schlagworte:

Entscheidung:
25.04.2013

Norm:
ABBH 2000 Z14
ABGB §914 IIIh
ABGB §914 IIIi ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 74/12i 2 Ob 74/12i Entscheidungstext OGH 25.04.2013 2 Ob 74/12i Veröff: SZ 2013/42