RS0020092
Bei einem Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, gibt es in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den …