Wissensdatenbank

RS0119579

Risiko des Kalkulationsirrtums: Liegt dem Pauschalpreisvertrag nur eine Baubeschreibung zugrunde, wird ein bei der Anbotstellung erfolgter Kalkulationsirrtum in der Regel nur ein unbeachtlicher Motivirrtum sein, da die Kalkulation nicht offengelegt wurde. Die Kalkulation bleibt in einem solchen Fall Risiko des …

17.11.2004
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RS0021964 T2

Kollektivvertragsabhängige Preiserhöhung: Bei auf das Ende der Anbotsfrist rückwirkenden kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig.

19.03.1985
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RS0021964 T1

Zwischenmodell zur Preisrisikotragung: Eine Aufteilung der Preisrisikotragung in der Weise, dass Änderungen des allgemeinen Preisgefüges bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (zu Lasten des Unternehmers) für die Entgeltbestimmung unbeachtlich sein, Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt aber (zu Lasten des Bestellers) bei der …

19.03.1985
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RS0021964

Zweifelsgrenze vier Monate: Nach der in Österreich generell akzeptierten ÖNORM B 2110 sind Preise von Bauleistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von vier Monaten nach Angebotslegung zu beenden sind, im Zweifel Festpreise; sollen sich die Arbeiten nach dem Vertrag auf …

19.03.1985
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RS0014259

Kein konkludenter Verzicht auf Pönale: Der Umstand, dass ein Pönale nicht sogleich geltend gemacht wurde, rechtfertigt die Annahme eines konkludenten Verzichtes iSd § 863 ABGB nicht. Ein derartiger Verzicht kann auch nicht aus der Vereinbarung über die Durchführung von Verbesserungsarbeiten …

23.12.1981
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RS0016558 T10

Konventionalstrafe, wenn aus Leistungsstörung Schadenersatz: Ein Vergütungsbetrag ist im Zweifel nur bei verschuldeter Nichterfüllung des Vertrages zu bezahlen. Der Verfall der Vertragsstrafe kann aber auch für den Fall vereinbart werden, dass kein allgemeiner Haftungsgrund vorliegt. Die Parteien müssen allerdings dann …

06.02.1950
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RS0016558 T11

Pönale bei nicht zu vertretender Verzögerung: Eine Vereinbarung, wonach ein Pönale auch bei objektivem Verzug verfällt, wenn die nicht zu vertretende Verzögerung nicht binnen bestimmter Frist dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt wird, ist zulässig.

06.02.1950
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RS0021993 T2

Vertragsauslegung im Einzelfall: Ob Kostenvoranschlag, Schätzung oder Pauschalpreisvereinbarung vorliegen, ist eine Frage der Vertragsauslegung im Einzelfall (Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts13, II/1, 370) und im konkreten Fall mitunter schwierig zu bestimmen (Krejci in Rummel, ABGB2, Rz 6 iVm Rz 5 und …

08.04.1953
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RS0021993 T1

Höchstbetrag als Pauschalpreis: Eine Gesamt (Pauschal) Preisvereinbarung ist auch dann anzunehmen, wenn nicht ein fixer Betrag, sondern nur ein Höchstbetrag genannt wird. Versprechen eines Höchstpreises ist anzunehmen, wenn der Werkunternehmer nicht auf die Vorläufigkeit der Entgeltsangabe hingewiesen und sich eine …

08.04.1953
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RS0021782 T10

Anrechnung von Erspartem bei Pauschalpreis: Der beschränkte Entgeltsanspruch nach dieser Gesetzesstelle (§ 1168 ABGB, Anm) steht dem Unternehmer immer nur dann zu, wenn die Verhinderung in Umständen ihren Grund hat, die auf Seite des Bestellers liegen. Dazu gehört nach einmütiger …

04.05.1955
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RS0014894

Irrtum bei Pauschalpreis: Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.

30.10.1956
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RS0021821 T11

Fälligkeit bei zusätzlichen Leistungen: Auch bei Abgehen von einer Pauschalpreisvereinbarung wegen Nichterbringung aller davon erfasster Leistungen aber zusätzlicher Bestellung anderer.

24.03.1965
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