Wissensdatenbank
Aktuelle Rechtsfragen für den Sachverständigen – 2018
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenDer Sachverständige 3/2018 – Editorial – Dr. Rant
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenSimulationsberechnungen mit einem gängigen Computerprogramm sind keine über den Standardfall des § 48 Z 5 GebAG hinausgehenden Leistungen
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenGebühren für Röntgenuntersuchungen, Computertomoagraphie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT), insbesondere bei Beurteilung beigebrachter Röntgenbilder oder beigebrachter MRT-Folien (§ 43 Abs 1 Z 12 und § 49 Abs 1 GebAG)
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenKostenersatz von Sachverständigengebühren bei Teilfreispruch (§ 389 Abs 1 und 2 StPO)
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenDie Bestimmung der Gebühren des vom Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem GesAusG beauftragten Subgutachters fällt in die Zuständigkeit des Gerichts
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenBei gerichtlicher Aufnahme des Sachverständigenbeweises in einem Ermittlungsverfahren über Verlangen der Verteidigung (§ 126 Abs 5 StPO) kommen alle Bestellungs- und Führungskompetenzen dem Gericht zu – für diese Beweisaufnahme wird die Staatsanwaltschaft sofort zur Partei mit denselben Rechten wie die Verteidigung (§ 104 Abs 1 iVm § 55 StPO)
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenRS0106535
Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität trägt der Schädiger. Sollte sich der frühere Schadenseintritt nur innerhalb eines größeren Zeitraumes feststellen lassen („von … bis“), so würde mit Rücksicht auf die genannte Beweislast die für den Geschädigten …
RS0022645
Bei der Konkurrenz zwischen realer und hypothetischer Verursachung handelt es sich nicht um ein Problem der Kausalität sondern um ein solches der Schadenszurechnung. Hypothetische Umstände bleiben insoweit unberücksichtigt, als sie zeitlich nicht mehr zu den für die Schadensberechnung maßgeblichen Daten …
RS0022609
Überholende Kausalität = im österreichischen Schrifttum : unnötige Verursachung. Die Ursächlichkeit einer schuldhaft herbeigeführten Körperverletzung ist nur insoweit in Betracht zu ziehen, als die krankhafte Anlage, die auch ohne den Unfall in absehbarer Zeit den gleichen Schaden herbeiführen musste, durch …
RS0022678
Hätte die krankhafte Anlage des Verletzten ab einem ganz bestimmten Zeitpunkt auch ohne den Unfall mit Sicherheit dieselben nachteiligen Folgen ergeben, ist von da an der Schädiger entlastet; steht dies jedoch nicht fest, so ist der Schädiger ersatzpflichtig.