Wissensdatenbank

RS0074471

Der Vorrang von Fahrzeugen auf Verkehrsflächen im Sinne des § 19 Abs 6 StVO untereinander regelt sich mangels anderer Anordnung nach den allgemeinen Bestimmungen der StVO.

21.05.1981
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RS0074562

Keine Verletzung des Vorranges, wenn nach Beendigung des Kreuzens, Einbiegens oder Einordnens der Lenker des Fahrzeuges, dem der Vorrang zukam, durch den Umstand, dass sich ein vorher wartepflichtiges Fahrzeug nunmehr auf seiner Fahrbahn befindet, sich zu einem Überholen oder zu …

13.09.1983
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RS0074463

Der auf einer gekennzeichneten Vorrangstraße fahrende und daher gemäß § 19 Abs 3 StVO gegenüber Fahrzeugen auf von rechts einmündenden Straßen Vorrangige hat zu beweisen, dass dem aus einer solchen Straße kommenden Fahrzeuglenker ungeachtet des hier fehlenden Gefahrenzeichens nach § …

17.04.1975
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RS0074895

Der Wartepflichtige darf grundsätzlich nicht annehmen, dass der Vorrangberechtigte auf seinen Vorrang verzichten werde; er darf es aber dann, wenn der Vorrangverzicht zweifelsfrei erkennbar ist.

20.04.1977
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RS0075056

Der Vorrang gibt das Recht, als Lenker eines Fahrzeuges als erster von zwei oder mehreren Fahrzeugen unbehindert über jene Fahrbahnfläche zu fahren, auf der eine Berührung der Fahrzeuge möglich wäre.

17.01.1974
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RS0075054

Der Vorrangfall, dass Fahrzeuge im fließenden Verkehr den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Parkplätzen kommen, haben, ist auch dann gegeben, wenn zwar eine nachträgliche Berechnung ergibt, dass die Fahrzeuge nicht zusammengestoßen wären, falls jedes Fahrzeug mit der von ihm erreichten …

23.11.1977
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RS0074735

Der Wartepflichtige hat den Vorrang des nach links abbiegenden Vorrangsberechtigten so lange zu wahren, bis dieser die bevorrangte Straße mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.

05.04.1979
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RS0075099

Vorrang setzt voraus, dass der Berechtigte überhaupt die Möglichkeit zum Weiterfahren hat.

15.09.1977
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RS0074450

Die Vorbeifahrt eines gemäß § 19 Abs 5 StVO den Vorrang genießenden Verkehrsteilnehmers ist vom Linksabbieger noch vor Verlassen der eigenen rechten Fahrbahnhälfte abzuwarten (ZVR 1968/48).

08.11.1979
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RS0073375

Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benützt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.

15.01.1974
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RS0027259

Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muss dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat.

09.02.1978
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RS0074461

Durch einen Verstoß gegen das Verbot, an einem vor einer Querstraße gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeizufahren, wenn die Voraussetzungen für das Vorbeifahren gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht gegeben sind, wird der dem Vorbeifahrenden gegenüber …

06.12.1979
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