Wissensdatenbank

RS0073423

Ein Vorrangberechtigter, der ein wartepflichtiges Fahrzeug wahrnimmt, das sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von nur zehn bis zwanzig km/h nähert, darf darauf vertrauen, dass ihm dessen Lenker den Vorrang einräumen wird (so schon 2 Ob 64/67).

13.04.1967
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RS0073421

Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, dass sich der Vorrang auf die ganze Fahrbahn der bevorrangten Straße bezieht und auch dann nicht verlorengeht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält (ZVR 1990/155 mit weiteren Nachweisen, uva, zuletzt 2 …

09.02.1995
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RS0074373

Ein Fahrzeug, das von einer Vorrangstraße, die nach rechts weiterführt (besonderer Verlauf der Vorrangstraße auf Zusatztafeln dargestellt), nach links einbiegt, hat gegenüber einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorrang.

09.09.1992
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RS0073337

Der Wartepflichtige muss den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung – also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten – derart einstellen, dass die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder …

15.11.1971
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RS0074439

Der Vorrang geht auch nicht dadurch verloren, dass der Vorrangberechtigte eine Sperrlinie überfährt und sich auf der linken Fahrbahnhälfte befindet.

25.08.1994
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RS0075007

Der auf einer bevorrangten Straße fahrende Verkehrsteilnehmer muss bei Annäherung an eine Kreuzung seine Geschwindigkeit so wählen, dass er in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten.

27.01.1959
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RS0074617

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 19 Abs 7 StVO vorliegt, können die besonderen örtlichen, vor allem die Sichtverhältnisse, nicht außer Betracht bleiben. Bei strenger wörtlicher Auslegung dieser Bestimmung würde ansonsten oft überhaupt keine Einfahrmöglichkeit bestehen.

22.09.1966
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RS0075102

Der im Nachrang Befindliche hat seine Fahrweise darauf einzurichten, den Vorrang dort wahrnehmen zu können, wo er nach den konkreten örtlichen und Verkehrsverhältnissen mit von rechts kommenden Fahrzeugen rechnen muss.

03.06.1969
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RS0075064

Vorrang setzt eine durch die Vorschriften des § 19 Abs 1 bis 6 StVO geregelte Beziehung zwischen (mindestens) zwei konkreten Fahrzeuglenkern in einer bestimmten Verkehrssituation derart, dass der eine vorfahrtberechtigt und der andere wartepflichtig ist, voraus und kann folglich als …

27.01.1981
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RS0074485

An Kreuzungen von Vorrangstraßen mit Straßen ohne Vorrang darf das auf der Straße ohne Vorrang sich bewegende Fahrzeug auch dann nicht bis zur Mitte der Kreuzung vorfahren, wenn nur von rechts, nicht aber von links auf der Vorrangstraße andere Fahrzeuge …

10.12.1963
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RS0073195

Andere Verkehrsteilnehmer (hier Fußgänger) können darauf vertrauen, dass ein Kraftfahrzeuglenker, der vor einer Kreuzung rechts blinkt, nach rechts einbiegen wird. Es sei denn, sie hatten erkannt oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen können, dass das Verhalten dieses Kraftfahrzeuglenkers trotz der gegebenen …

01.04.1971
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RS0073457

Für die Beurteilung einer Straßenstelle als Kreuzung ist der Winkel, in dem eine Straße in eine andere einmündet oder sie überschneidet, unerheblich. Auch eine Straßengabelung stellt eine Kreuzung im Sinne des § 2 Abs 1 Z 17 StVO dar (vgl …

08.02.1973
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