RS0017195
Eine Sorgfaltspflicht und Schutzpflicht zugunsten dritter am Vertrag nicht beteiligter Personen besteht nur dann, wenn dies bei objektiver Auslegung aus dem Vertrag hervorgeht.
Eine Sorgfaltspflicht und Schutzpflicht zugunsten dritter am Vertrag nicht beteiligter Personen besteht nur dann, wenn dies bei objektiver Auslegung aus dem Vertrag hervorgeht.
Wenn mehrere Täter nicht im einverständlichen Handeln (Mittäter), sondern unabhängig voneinander eine Bedingung für den eingetretenen Schaden gesetzt haben, wird der Schaden proportional durch Einzelabwägung und Gesamtabwägung in der Verantwortlichkeit verteilt.
Beim Regress von Mitschuldigen untereinander bestimmt sich die endgültige Haftung im Innenverhältnis nach dem Ausmaß der Beteiligung, also nach Verschuldensanteilen und nach Verursachungsanteilen.
Für den Ausgleichsanspruch zwischen mehreren Haftpflichtigen ist das zwischen ihnen bestehende „besondere Verhältnis“ entscheidend.
Wenn für einen Vertragspartner aus dem Erklärungsverhalten des anderen eine vom Inhalt der Urkunden abweichende Erklärungsbedeutung nicht zu erschließen war, ist die Absicht der Parteien allein aus der Urkunde nach dem objektiven Aussagewert des Textes und dem Wortsinn in seiner …
Wenn ein Schuldner für den Nichterfüllungsschaden haftet, muss er dem Gläubiger den Schaden ersetzen, der diesem durch die pflichtwidrige Nichterfüllung entstanden ist. Der Gläubiger muss daher vermögensmäßig so gestellt werden, wie wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.
Wenn der Erwerber nach Kenntnis vom Mangel die Rückstellung unmöglich macht, oder wenn er die Rückstellung sonst schuldhaft vereitelt, so kann er dennoch wandeln, muss aber allenfalls wegen seines Verschuldens Ersatz leisten.
Bei der relativen Berechnungsmethode ist die Herabsetzung der Leistung ist nach jenem Verhältnis vorzunehmen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem Wert der mangelhaften Sache gestanden haben würde. Bei einem Verkauf würde …
Wenn ein Architekt mit der Bauführung betraut wird, wird er üblicherweise zugleich auch als Beauftragter und Bevollmächtigter des Bauherrn tätig, der in dessen Namen die zur Herstellung des Werkes notwendigen Werkverträge mit den verschiedenen Bauhandwerken abzuschließen hat. Es liegt darin …
Bei einem Werkvertrag, bei dem das Gesetz eine Vorleistungspflicht des Unternehmers anordnet, gibt es in der Regel kein Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB. Vor der gehörigen Erbringung der zugesagten Leistung ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt. Klagt der Werkunternehmer den …
Der Besteller kann der Werklohnklage des Unternehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch bei Vorliegen geringfügiger Mängel entgegenhalten, es sei denn, die Ausübung dieses Rechtes artet zur Schikane aus.
Wenn einander zwei Betriebsunternehmer als Vertragskontrahenten gegenüberstehen, ist die Haftung des einen Unternehmers bei Verletzung eines Betriebsangehörigen des anderen Unternehmers nicht durch das Dienstgeberhaftungsprivileg gemäß § 333 ASVG ausgeschlossen, so lange jeder Unternehmer innerhalb der Sphäre seines eigenen Betriebes tätig …