VwGH 28.2.2012, 2009/15/0108, RS 4:
Abweichung des Bewertungsstichtages vom Befundtermin: Erfolgt die Befundaufnahme längere Zeit nach dem Bewertungsstichtag, wird der Gutachter Aussagen darüber zu treffen haben, auf Grund welcher Anhaltspunkte (Vorliegen zeitnaher Dokumentationen, Hinweise auf vorgenommene Erhaltungsarbeiten, Nutzungsintensität) aus dem vorgefundenen Ist-Zustand auf die zum …