Wissensdatenbank

RS0092611

Knochenbrüche sind in aller Regel an sich schwere Verletzungen im Sinne des § 84 Abs 1 StGB, es sei denn, es handelt sich um kleinere Knochen von untergeordneter Bedeutung. Der Bruch einer Rippe ohne wesentliche Dislokation der Bruchstücke kann demnach …

19.12.1989
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RS0031052

Bei der Bemessung des Schmerzengeldes sind auch psychische Schmerzen, wie Existenzsorgen, „psychische Alterationen“ und psychische Beeinträchtigung beispielsweise infolge jahrelanger Unfruchtbarkeit zu berücksichtigen.

05.04.1950
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RS0092408

Nach § 84 Abs 1 StGB liegt eine schwere Körperverletzung unter anderem bei einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Gesundheitsschädigung vor. Als Gesundheitsschädigung ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens einer Person anzusehen, wobei das …

19.05.1987
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RS0092462

Bei einem längeren Dämmerzustand im Sinne einer tiefgreifenden Bewusstseinstörung schweren Grades handelt es sich um eine – längerer Bewusstlosigkeit gleichwertige – schwere Körperverletzung.

28.01.1986
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RS0092425

Bei der „an sich schweren Körperverletzung“ im Sinne des § 84 Abs 1 StGB kommt es auf die Taterfolg und nicht auf den Heilungserfolg an, sodass eine komplikationslose Abheilung bedeutungslos ist.

03.10.1985
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RS0092625

Eine, wenn auch nur geringgradige, Verschiebung der Bruchenden des Nasenbeins ist eine an sich schwere Verletzung.

27.01.1983
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RS0092458

Eine lang andauernde auffallende Verunstaltung kommt einer schweren Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs 1 StGB gleich.

23.10.1979
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RS0092833

Ein Nasenbeinbruch mit Dislokation der Bruchenden ist eine an sich schwere Körperverletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB.

06.06.1984
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RS0092544

Bei der Beurteilung einer Körperverletzung als an sich schwere Verletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB ist eine ganzheitliche Betrachtung der maßgebenden Umstände geboten.

23.07.1992
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RS0092684

Eine schwere Körperverletzung liegt nach § 84 Abs 1 StGB unter anderem bei einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Berufsunfähigkeit vor. Berufsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, seinen Beruf voll, das heißt ordnungsgemäß, auszuüben. …

19.05.1987
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RS0039215

Ein Feststellungsinteresse ist beispielsweise dann gegeben, wenn bei den von der Ärztin dem Patienten verabreichten Permanentfillern in der Zukunft typischerweise mit Entzündungsgeschehen im Gewebe zu rechnen ist.

27.06.1978
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