Wissensdatenbank

RS0027305

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet …

25.10.1967
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RS0074812

Schadensteilung 2:1 zugunsten eines mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der mit einem entgegenkommenden unbeleuchteten Traktor zusammenstößt.

06.06.1968
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RS0075088

Auch ein Einsatzfahrzeug muss bei Dunkelheit dann, wenn nicht geeignete Vorkehrungen zur Ausschaltung der entsprechenden Gefahren getroffen werden, vorschriftsmäßig beleuchtet werden (so schon ZVR 1965/139).

22.05.1969
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RS0027372

Verschuldensteilung 70 : 30 zu Lasten eines Kraftfahrzeuglenkers, der bei Dunkelheit infolge Außerachtlassung der nötigen Vorsicht und infolge Alkoholisierung einen in überhöhtem Abstand vom rechten Fahrbahnrand trotz Benutzbarkeit des linken Randes gehenden Fußgänger übersieht und ihn mit unverminderter Geschwindigkeit von …

20.09.1968
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RS0065632

Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen musste, …

23.04.1981
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RS0023088

Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn sich die Lenker der einander entgegenfahrenden Fahrzeuge schon auf eine Entfernung von fünfzig Meter an dem Scheinwerferlicht erkennen konnten und sich daher eine allenfalls durch Abblendlicht bedingte kürzere Sichtstrecke auf die gegenseitige Erkennbarkeit der einander begegnenden Fahrzeuge …

05.10.1977
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RS0065692

Aus § 60 Abs 3 StVO und § 99 KFG 1967 ergibt sich als Zweck der Fahrzeugbeleuchtung auch, das Fahrzeug anderen Straßenbenützern erkennbar zu machen und das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen. Eine Verpflichtung zur Einschaltung der Fahrzeugbeleuchtung wird …

18.06.1974
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RS0073556

Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muss größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.

12.06.1969
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RS0075411

Der Vorschrift des § 60 Abs 3 StVO kommt für die Verkehrssicherheit besondere Bedeutung zu.

14.09.1979
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RS0075365

Es gehört zum Wissen eines Kraftfahrers, dass durch die Autobeleuchtung die Batterie des stehenden Fahrzeuges, insbesondere in der kälteren Jahreszeit, nach wenigen Stunden entladen sein kann.

29.06.1976
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RS0073671

Wer auf einer 9 Meter breiten Fahrbahn, an die rechts ein unzureichend gesicherter Steilabfall zu einem Flussbett anschließt, bei Dunkelheit einen Seitenabstand von 2,7 Meter einhält, um dadurch das Befahren eines 1,8 Meter breiten mit einer 1 Zentimeter dicken Streusandschicht …

17.03.1966
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RS0073946

Der Kraftfahrer kann nicht darauf vertrauen, dass sich nur Personen in auch bei Dunkelheit gut erkennbarer Kleidung auf der Straße befinden. Bei Dunkelheit muss auch mit schwer wahrnehmbaren Hindernissen, etwa dunkel gekleideten Personen, gerechnet werden (vgl auch T1 des RS).

18.02.1971
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