Wissensdatenbank

RS0074840

Setzt ein in der Fahrbahnmitte stehengebliebener Fußgänger unter dem Eindruck einer akuten Gefahrenlage (gestaffelte Annäherung zweier Motorräder, von denen eines in einem Abstand von dreißig bis fünfunddreißig Zentimeter an ihm vorbeigefahren wäre) eine nachträglich betrachtet unrichtige Abwehrmaßnahme durch einen Schritt …

23.03.1977
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RS0058217

Ein verkehrswidriges Verhalten von Fußgängern stellt für den Lenker eines Kraftfahrzeuges dann ein unabwendbares Ereignis dar, wenn er nach den konkreten Umständen damit nicht zu rechnen brauchte und er den Unfall auch bei Anwendung der Vorsicht und Aufmerksamkeit eines besonders …

11.10.1978
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RS0073384

Ein Fußgänger darf darauf vertrauen, dass der Fahrer eines Straßenbahnzuges die Kreuzung nur dann zu überfahren beginnen werde, wenn er den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verletzt.

14.03.1978
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RS0027482

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig …

23.11.1977
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RS0027317

Verschuldensteilung im Verhältnis von 2 : 1 zugunsten des Fußgehers, der mit dem Überqueren der Fahrbahn begann, obwohl er die Scheinwerfer eines etwa einhundertdreißig Meter entfernten Personenkraftwagens wahrnehmen konnte und während des Überquerens anhielt, kurz danach aber doch weiterging, sodass …

04.10.1983
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RS0073859

An einem vorschriftswidrig die Fahrbahn benützenden Fußgänger darf nicht ohne Kontaktaufnahme in einem Abstand von 1 m vorbeigefahren werden.

15.10.1964
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RS0027614

Verschuldensteilung bei Verkehrsunfall Fußgänger – Kraftwagen 1 : 1 -, da der Fußgänger nachts angeheitert auf der Fahrbahn ging und der Personenkraftwagenfahrer nicht auf Sicht fuhr.

16.12.1965
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RS0075544

Eine besondere Verpflichtung des Fußgängers, sich im Falle der berechtigten Benützung des Fahrbahnrandes ständig nach einem allfälligen Nachfolgeverkehr umzusehen, besteht nicht.

09.02.1962
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RS0075565

Bei einer Straßenbreite von nur vier Meter ist der Versuch des Vorbeifahrens mit einer Geschwindigkeit von fünfunddreißig km/h an einem auf der Fahrbahnhälfte des Motorradfahrers gehenden Straßenpassanten geeignet, eine Gefährdung herbeizuführen, zumal wenn die Straße frisch geschottert ist.

09.05.1956
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RS0075547

Es ist zulässig, ein bis eineinhalb Meter vom Straßenrand entfernt zu gehen, wenn dies erfolgt, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer vor einem Hindernis zu warnen.

11.11.1960
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RS0075569

Fehlt es an einem Gehweg oder befindet sich dieser in einem besonders schlechten Zustand, so darf der Fußgänger die Fahrbahn benützen.

25.11.1960
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RS0075575

Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen …

14.01.1953
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