Wissensdatenbank

RS0074617

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 19 Abs 7 StVO vorliegt, können die besonderen örtlichen, vor allem die Sichtverhältnisse, nicht außer Betracht bleiben. Bei strenger wörtlicher Auslegung dieser Bestimmung würde ansonsten oft überhaupt keine Einfahrmöglichkeit bestehen.

22.09.1966
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RS0074605

Eine Vorrangverletzung liegt nur dann nicht vor, wenn der Vorrangberechtigte weder zu Ablenkungsmanövern, noch zu Bremsmanövern genötigt wird. Dem Vorrangberechtigten ist die Vorfahrt schon in Zweifelsfällen zu überlassen, insbesondere dann, wenn die Geschwindigkeit des begünstigten Verkehrsteilnehmers nicht mit voller Sicherheit …

22.04.1960
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RS0074574

Eine Vorrangverletzung liegt nur dann vor, wenn das den Vorrang genießende Fahrzeug durch das Verhalten des Wartepflichtigen gezwungen wurde, seine Fahrweise (bremsen, ausweichen) zu ändern.

08.10.1958
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RS0074716

Der Vorrang steht dem Vorrangberechtigten bis zum vollständigen Verlassen der bevorrangten Verkehrsfläche zu. Der Benachrangte hat den Vorrang zu wahren, bis der Bevorrangte die übergeordnete Verkehrsfläche mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.

27.01.1983
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RS0075064

Vorrang setzt eine durch die Vorschriften des § 19 Abs 1 bis 6 StVO geregelte Beziehung zwischen (mindestens) zwei konkreten Fahrzeuglenkern in einer bestimmten Verkehrssituation derart, dass der eine vorfahrtberechtigt und der andere wartepflichtig ist, voraus und kann folglich als …

27.01.1981
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RS0074882

Wurde ein Vorrangverzicht durch Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges erklärt, dann ist es Sache des auf den Vorrang Verzichtenden, sich – allenfalls durch langsames Vortasten – die erforderliche Sicht zu verschaffen, bevor er das beabsichtigte Fahrmanöver ausführt. Er kann auch nicht etwa …

20.04.1977
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RS0073613

Bei der Beurteilung der Frage, ob einem im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug der Vorrang nach § 19 Abs 6 StVO zukommt, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Fahrzeug, das sich in den fließenden Verkehr einordnen will, gehalten, geparkt …

08.06.1972
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RS0075102

Der im Nachrang Befindliche hat seine Fahrweise darauf einzurichten, den Vorrang dort wahrnehmen zu können, wo er nach den konkreten örtlichen und Verkehrsverhältnissen mit von rechts kommenden Fahrzeugen rechnen muss.

03.06.1969
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RS0073423

Ein Vorrangberechtigter, der ein wartepflichtiges Fahrzeug wahrnimmt, das sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von nur zehn bis zwanzig km/h nähert, darf darauf vertrauen, dass ihm dessen Lenker den Vorrang einräumen wird (so schon 2 Ob 64/67).

13.04.1967
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RS0074685

Der im Nachrang befindliche Verkehrsteilnehmer darf in eine den Vorrang gewährende Straße nur einfahren, wenn er durch gehörige Beobachtung des bevorrangten Verkehrs in seiner tatsächlichen Gestaltung sich die Gewißheit verschafft hat, dies ohne Gefährdung oder auch nur Behinderung (§ 19 …

07.12.1965
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RS0027207

Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.

07.03.1968
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RS0075014

Als zulässige Geschwindigkeit ist nicht diejenige anzusehen, welche auf Grund der technischen Fahreigenschaften des benützten Fahrzeuges das Befahren der Kreuzung und der Kurve bei einigem Fahrkönnen noch zulässt, sondern allein die, welche vom Standpunkt der Sicherheit das absolut risikolose Durchfahren …

07.07.1966
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