Wissensdatenbank

RS0075535

Eine Behinderung anderer Straßenbenützer im Sinne des § 76 Abs 2 erster Satz StVO liegt vor, wenn durch das Fußgängerverhalten der ordnungsgemäße Ablauf des Verkehrsgeschehens gestört wird. Der Begriff der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geht noch darüber hinaus und bedingt eine …

01.03.1988
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RS0075491

Fußgänger dürfen sich auf dem Gehsteig grundsätzlich auch im Laufschritt bewegen.

30.09.1986
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RS0075501

Ein verstellter oder versperrter Gehsteig ist so zu behandeln, als wäre er nicht vorhanden.

21.03.1985
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RS0027557

Der Schutzzweck des § 76 StVO besteht darin, den Fußgänger vor allen möglichen, von der Fahrbahn her drohenden Gefahren zu schützen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Fußgänger die Fahrbahnoberfläche schon betreten hat oder erst mit einem Teil seines …

01.03.1984
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RS0027720

Die Vermeidung von Gefahren, die durch das Blockieren eines Teiles der Fahrbahn hervorgerufen werden, wird vom Schutzzweck der §§ 23 Abs 1 und 76 Abs 1 StVO umfasst.

01.03.1984
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RS0027473

Auch Kinder müssen die für Fußgänger geltenden Bestimmungen beachten, sofern dieses Verhalten von ihnen nach Maßgabe ihres Einsichtsvermögens und ihrer körperlichen und geistigen Reife erwartet werden darf.

06.10.1983
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RS0075497

Fußgänger ist, wer den Weg zu Fuß zurücklegt, sich also lediglich auf seinen Füßen fortbewegt, losgelöst von jeder Verbindung mit anderen Fortbewegungsmitteln irgendwelcher Art. Hält der Lenker eines Kraftwagens diesen an und verlässt sein Fahrzeug, hält sich aber bei diesem …

08.05.1980
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RS0027724

Vernachlässigung des Verschuldens des auf der Mitte der Baustellenzufahrt gehenden Vaters des Bauherrn gegenüber dem grob unvorsichtigen Rückwärtsfahren eines auf der Baustelle Beschäftigten mit einem VW – Bus.

30.11.1977
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RS0074487 [T1]

Der Lenker eines einspurigen Fahrzeuges, der dieses schiebt, ist nicht Fußgänger im Sinne des § 76 StVO.

19.01.1977
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RS0074121

Das hohe Alter einer Fußgeherin allein vermag ihr verkehrswidriges Verhalten (hier bei der Überquerung einer Straße) nicht zu entschuldigen.

18.06.1974
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RS0074004

Ein Kraftfahrer muss im allgemeinen nicht damit rechnen, dass ein Kind unvorhergesehen aus einer Hecke, einem Haustor oder dergleichen auf die Straße springt. Anders zu beurteilen ist jedoch der Fall, wenn besondere Umstände deren Vorhandensein indizieren (Etwa Nähe einer Schule …

30.05.1974
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RS0075522

Der Fußgänger muss in der Regel davon ausgehen, dass der Lenker eines Fahrzeuges seine bisherige Fahrweise beibehält.

02.03.1972
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