RS0119211
Schlüssiger Aufrechnungsverzicht nicht bei Bildung von Rücklagen: Die zur Akontierung der Beiträge zu den Liegenschaftsaufwendungen ergangene Judikatur unterstellt, dass die Wohnungseigentümer bei ihrem Eintritt in die (Wohnungs)Eigentümergemeinschaft schlüssig darauf verzichten, eigene Ansprüche gegen die Beitragsforderungen aufzurechnen, weil dies mit den …