RS0016199
Der Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher, der zur Vertragsaufhebung berechtigen kann. Gleiches gilt für einen Irrtum über den Zustand des Motors und über Vorschäden, die für die Sicherheit relevant sind.
Der Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher, der zur Vertragsaufhebung berechtigen kann. Gleiches gilt für einen Irrtum über den Zustand des Motors und über Vorschäden, die für die Sicherheit relevant sind.
Die Kosten eines Mietfahrzeuges sind nicht nur dann, wenn dieses zur Hintanhaltung eines Verdienstausfalles aufgenommen wird, sondern allgemein dann zu ersetzen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Ersatzfahrzeuges während der Reparatursdauer anzunehmen ist. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit der Fahrten …
Wenn dem Geschädigten die finanziellen Mittel fehlen, um die Reparatur vorzufinanzieren, kann er den Schädiger (die Versicherung) zur Leistung eines Vorschusses auffordern. Lehnt dieser unbegründet ab, kann der Geschädigte Mietwagenkosten bis zum Zeitpunkt der Reparatur fordern.
Die Kosten der Benützung eines Mietfahrzeuges für eine angemessene Zeit gebühren dem Geschädigten auch bei Eintritt eines Totalschadens. Dem Geschädigten sind hiebei eine angemessene Überlegungsfrist (Neuankauf oder Reparatur) und eine Lieferfrist für den neuen Wagen zuzubilligen. Er hat sich allerdings …
Bei Beschädigung eines Linienomnibusses haftet der Schädiger für die auf die Zeit des unfallbedingten Ausfalls entfallenden Kosten des eingesetzten Ersatzfahrzeuges. Der Schädiger hat aber nur den Teil der Vorsorgekosten zu ersetzen, der auf den Zeitraum entfällt, in dem das Ersatzfahrzeug …
Der Geschädigte kann ein Ersatzfahrzeug anmieten, das dem beschädigten Personenkraftwagen an Fahrleistung, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit entspricht.
Die Garagierung eines Autowracks steht mit der Lieferung des Ersatzfahrzeuges in keinem Zusammenhang; der Schädiger hat daher bei Totalschaden eines Fahrzeuges für die Kosten der Garagierung des Wracks nur im Rahmen einer angemessenen Frist von etwa zehn Tagen aufzukommen.
Wenn ein LKW eines Unternehmers beschädigt wird, so gilt der aus diesem gezogene Nutzen dann nicht als Verdienstentgang, wenn alle während der Reparaturzeit anfallenden Aufträge mit einem Ersatzfahrzeug von einer anderen Niederlassung durchgeführt wurden. Dann ist kein Verdienstentgang eingetreten. Daran …
Wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht des Geschädigten wurden bei folgendem Sachverhalt keine Mietwagenkosten zugesprochen: Der Geschädigte verfügte jederzeit über eigene und gleichwertige Fahrzeuge, verwendete diese jedoch nicht, sondern mietete ein Firmenfahrzeug zu relativ hohen Kosten an, für dessen Verwendung unter Berücksichtigung …
Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges um einen Kostenaufwand, der die Taxispesen für die nach der Sachlage zu erwartenden Fahrten (hauptsächlich für Einkäufe und Ärztebesuche der Gattin des Besitzers des beschädigten Fahrzeuges, der für seine eigenen Zwecke einen Dienstwagen zur Verfügung hatte) …
Der Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug wurde bei folgendem Sachverhalt abgelehnt: Der Geschädigte benützte das beschädigte Fahrzeug zunächst zwei Monate weiter, wobei eine Reparatur wirtschaftlich vertretbar gewesen wäre und ließ es dann verschrotten. Anschließend nahm er sich ein Mietfahrzeug. …
Der Geschädigte hat seiner Schadensminderungspflicht Genüge getan, wenn er die Reparatur des Kraftwagens einem hiezu befugten und geeigneten Gewerbsmann unverzüglich in Auftrag gibt und die Beschleunigung der Arbeiten mehrmals betreibt. Er ist nicht verpflichtet, sich in den Geschäftsgang und Geschäftsbetrieb …