Wissensdatenbank

RS0022893

Das Aufspringen auf einen anfahrenden Zug durch einen Fahrgast liegt nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit. Gerade das Bestehen eines diesbezüglichen Verbotsgesetzes (§ 44 Abs 3 EisbG) und der entsprechenden Strafbestimmung (§ 54 Abs 1 EisbG) zeigt, dass der Gesetzgeber mit solchen …

18.09.1985
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RS0131290

Nicht nur das Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern auch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist „befördernde Eisenbahn“ iSd § 4 Abs 1 EKHG und kann sich gegenüber dem Vertragspartner des Eisenbahnverkehrsunternehmens auf den Haftungsausschluss berufen.

23.02.2017
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RS0058083

Die besonderen Gefahren der Eisenbahn ergeben sich aus der raschen Fortbewegung verhältnismäßig großer Massen; Gefahrenmomente sind demgemäß die hohe Geschwindigkeit, die Unmöglichkeit, rasch anzuhalten, und die Wucht des fahrenden Zuges.

01.04.1992
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RS0128310

Der Sturz eines Radfahrers beim Überqueren von Gleisen ist nicht dem Betrieb der Eisenbahn zuzurechnen.

07.08.2012
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RS0115187

Der Ausfall einer eine Eisenbahnkreuzung regelnde Lichtsignalanlage wodurch dem querenden Fahrzeugverkehr nicht signalisiert wurde, dass sich eine Straßenbahn annähert, stellt zweifellos einen die außergewöhnliche Betriebsgefahr begründenden Umstand dar.

16.05.2001
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RS0058234

Das Herabhängen eines Fahrleitungsdrahtes stellt einen Mangel in der Beschaffenheit der Anlage dar und ist somit der Betriebsgefahr der Eisenbahn zuzuzählen. Ein dadurch verursachter Unfall steht in einem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebseinrichtung und wurde nicht durch das …

12.01.1988
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RS0059119

Wenn auch an den Betriebsunternehmer einer Eisenbahn und dessen Bedienstete keine unzumutbaren, praktisch unmöglichen Anforderungen gestellt werden dürfen, so ist es doch auch bei Nachtzeit unerlässlich wenn ein Zug Verspätung hat, die unmittelbar bevorstehende Abfahrt des Zuges in geeigneter Form …

18.09.1985
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RS0119362

Rollerblades sind keine Fahrzeuge. Rollerbladesfahrer müssen auf Gehsteigen nicht Schrittgeschwindigkeit fahren; die Wahl der zulässigen Geschwindigkeit hängt vielmehr von den konkreten Verhältnissen ab.

23.09.2004
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RS0075401 [T1]

Der Beginn der Dämmerung ist nicht dem Sonnenuntergang gleichzusetzen, da eine gewisse Zeit nach Sonnenuntergang noch ausreichende Sichtverhältnisse bestehen.

22.03.1957
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RS0075462

Wozu ein Handkarren sonst verwendet wird, ist unerheblich; in der Dunkelheit auf der Fahrbahn geschoben, muss er, wenn es seine Ausmaße verlangen, jedenfalls beleuchtet sein.

19.09.1957
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RS0108193

Für den Haftungsausschluss nach § 3 Z 3 EKHG ist entscheidend, dass die beim Betrieb der Eisenbahn oder beim Betrieb des KFZ tätigen Personen, etwa der Lenker, die Folgen ihrer eigenen Tätigkeit, sei diese nun sorglos oder sorgfältig, grundsätzlich selbst …

10.07.1997
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RS0058144

Zur Betriebseinrichtung einer Eisenbahn zählen jedenfalls deren Bestandteile; auch deren Ablösung betrifft daher den Betrieb der Eisenbahn.

25.04.1989
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