RS0022893
Das Aufspringen auf einen anfahrenden Zug durch einen Fahrgast liegt nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit. Gerade das Bestehen eines diesbezüglichen Verbotsgesetzes (§ 44 Abs 3 EisbG) und der entsprechenden Strafbestimmung (§ 54 Abs 1 EisbG) zeigt, dass der Gesetzgeber mit solchen …