Wissensdatenbank

RS0074086

Der Fahrzeuglenker darf nicht wegen der bloßen Möglichkeit des Auftauchens von Fußgängern oder um bessere Sicht zu haben, einen größeren als den unbedingt erforderlichen Abstand vom Fahrbahnrand einhalten. Den daraus resultierenden Gefahren ist durch entsprechende Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

25.05.1971
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RS0073799

Bei Annäherung an eine Stelle, von der der Fahrzeuglenker weiß, dass unter den gegebenen Verhältnissen mit einem Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger gerechnet werden muss, ist eine besondere Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft geboten und die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass erforderlichenfalls …

22.06.1967
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RS0027660

Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten eines nicht auf Sicht fahrenden oder unaufmerksamen Personenkraftwagenlenkers, der bei Dunkelheit einen in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte gehenden Fußgänger niederstößt.

24.05.1967
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RS0030190

Ein Kraftfahrer, der durch ländliche Gegenden fährt, muss seine Fahrgeschwindigkeit stets so wählen, dass er jederzeit in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen bei Führung und Bedienung des Fahrzeuges Genüge zu leisten und daher sein Fahrzeug beim Auftauchen von Tieren so …

20.06.1956
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RS0075537

Ein bei Dunkelheit auf der linken Straßenseite gehender Fußgänger wird im allgemeinen in der Lage sein, den auf seiner Fahrbahnseite entgegenkommenden Verkehr im Auge zu behalten, durch ein verkehrswidriges Verhalten anderer Straßenbenützer drohende Gefahren zu erkennen und gegebenenfalls durch entsprechendes …

24.06.1976
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RS0075526

Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.

30.01.1991
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RS0128258

Das Fahren mit einer Geschwindigkeit von bloß 20 km/h auf einer Autobahnstrecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ‑ noch dazu bei Dunkelheit und ohne Betrieb der Warnblinkanlage (vgl § 102 Abs 2 letzter Satz Z 3 KFG) ‑ stellt …

07.08.2012
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RS0075362

Dunkelheit im Sinne des § 60 Abs 3 StVO kann auch eine solche sein, die auf das Fehlen einer Beleuchtung in einer Unterführung zurückzuführen ist.

18.06.1974
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RS0126360

Die Berücksichtigung „lichttechnischer und sehphysiologischer Erkenntnisse“ dient der Unfallrekonstruktion, betrifft daher nur die Tatsachenebene und begründet für sich noch keine Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.

07.10.2010
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RS0074266

Die Verkehrssicherheit erfordert unter gewissen Umständen zur Vermeidung der Gefahr eines Auffahrunfalles die Abstandnahme von einer plötzlichen Vollbremsung auch unter Inkaufnahme des Überfahrens eines Kleintiers. Darunter fallen nach der Rechtsprechung nicht nur Katzen, sondern auch Eichhörnchen (vgl T2 des RS) …

09.02.1978
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RS0027111

Verschuldensteilung 3 : 2 zu Gunsten des bei Dunkelheit mit unbeleuchtetem Fahrzeug in ausgeleuchteter Kreuzung relativ zu schnell fahrenden Mopedlenkers im Verhältnis zu einem nach Vorrangverzicht plötzlich wieder anfahrenden Personenkraftwagenlenker.

15.09.1977
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RS0065470

Wer ein Fahrzeug in Kenntnis der Schwergängigkeit seiner Lenkung benützt, hat seine Fahrgeschwindigkeit dieser besonderen Eigenschaft seines Fahrzeuges entsprechend anzupassen.

21.04.1966
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