Wissensdatenbank

RS0074622

Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

15.03.1984
WEITER LESEN

RS0074896

Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auf eisglatter Straße nicht voll ausgeschöpft werden.

22.06.1972
WEITER LESEN

RS0074652

Eine von der Verwaltungsbehörde angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gibt nur die Höchstgrenze der zulässigen Geschwindigkeit an, entbindet aber nicht von der Verpflichtung, im konkreten Fall die Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen, Verkehrsverhältnissen und Sichtverhältnissen anzupassen.

02.12.1965
WEITER LESEN

RS0023588

Bei jedem geprüften Fahrzeuglenker ist vorauszusetzen, dass ihm die Entstehungsmöglichkeiten und die Folgen des aquaplaning – Effekts bekannt sind, und dass er sein Fahrverhalten danach richtet.

12.03.1974
WEITER LESEN

RS0074690

Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, dass der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.

18.12.1957
WEITER LESEN

RS0073898

Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, so liegt eine unklare Verkehrslage vor, die zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Vorsicht verpflichtet und eine Beibehaltung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässt.

11.12.1970
WEITER LESEN

RS0074925

Während der Vorbeifahrt an einem haltenden Autobus ist die (nur für optimale Verhältnisse vorgesehene) im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h als überholt anzusehen.

24.03.1966
WEITER LESEN

RS0023596

Der Kraftfahrer ist verpflichtet, zu wissen und zu berücksichtigen, dass die Bildung eines Wasserkeils beim aquaplaning – Effekt nicht nur von der Dicke der auf der Oberfläche der Fahrbahn befindlichen Wasserschicht und der Bereifung, sondern auch von der Fahrgeschwindigkeit abhängt.

12.03.1974
WEITER LESEN

RS0073256

§ 20 Abs 1 StVO verlangt von einem Fahrzeuglenker stets die Wahl einer solchen Geschwindigkeit, dass er sein Fahrzeug, sogleich wenn er in eine Gefahrensituation gelangt, die nicht unbedingt in einem auf seiner Fahrbahn befindlichen Hindernis bestehen muss, anhalten kann.

20.12.1971
WEITER LESEN

RS0065811

Bei einem behinderten Überblick über die Fahrbahn kann eine Geschwindigkeit von zwanzig bis fünfundzwanzig km/h stark überhöht sein.

27.11.1957
WEITER LESEN

RS0073583

Bewegt sich an beiden Fahrbahnrändern Fußgänger und ist überdies die Straße schmal, so bedeutet dies ein Gefahrenmoment von links und rechts, dem durch entsprechende Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit begegnet werden muss.

22.05.1970
WEITER LESEN

RS0073651

Der Fahrer eines Lastkraftwagenzuges hat seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass der Anhänger nicht über die Fahrbahnmitte geraten kann.

26.05.1971
WEITER LESEN