Wissensdatenbank

RS0075620

Ist ein für sie bestimmter Weg nicht vorhanden oder unbegehbar, so dürfen zwei Fußgänger zwar auch auf der Straße nebeneinander gehen, jedoch nicht so, dass sie den Verkehr behindern; eine Verkehrsbehinderung liegt vor, wenn die beiden Fußgänger fast eine ganze …

25.03.1959
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RS0075588

Verstoß gegen § 76 Abs 1 StVO bei Verkehrsunfall dreier ineinander eingehängt auf der Fahrbahn gehender Fußgänger.

19.11.1958
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RS0108199

Verschuldensteilung 1:3 zu Lasten des Fußgängers, wenn dieser ohne auf den erkennbaren Querverkehr zu achten, bei Dunkelheit eine mehrspurige Bundesstraße im Freilandgebiet, wo üblicherweise mit höheren Geschwindigkeiten zu rechnen ist, überquert und relativer Geschwindigkeitsüberhöhung des Kraftfahrzeuglenkers von 10 km/h.

26.05.1997
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RS0075583

Jeder Fußgänger braucht nur sein eigenes verkehrswidriges Verhalten zu verantworten; das gilt auch dann, wenn er zusammen mit anderen Leuten auf der Straße geht und die so gebildete Fußgängerkette den Verkehr stark behindert.

17.09.1958
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RS0027740

§ 76 Abs 1 StVO ist Schutznorm mit dem Zweck, Zusammenstöße zwischen Fußgängern und anderen Straßenbenützern zu vermeiden. Entscheidungstexte

02.12.1982
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RS0027317

Verschuldensteilung im Verhältnis von 2 : 1 zugunsten des Fußgehers, der mit dem Überqueren der Fahrbahn begann, obwohl er die Scheinwerfer eines etwa einhundertdreißig Meter entfernten Personenkraftwagens wahrnehmen konnte und während des Überquerens anhielt, kurz danach aber doch weiterging, sodass …

04.10.1983
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RS0075646

Von einem Fußgänger, aus dessen Verhalten zu entnehmen ist, dass er das Herannahen eines Kraftfahrzeuges nicht wahrgenommen hat, muss mit einer plötzlichen Fehlreaktion gerechnet werden, wenn er von der unmittelbaren Annäherung des Kraftfahrzeuges überrascht wird.

17.05.1978
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RS0058217

Ein verkehrswidriges Verhalten von Fußgängern stellt für den Lenker eines Kraftfahrzeuges dann ein unabwendbares Ereignis dar, wenn er nach den konkreten Umständen damit nicht zu rechnen brauchte und er den Unfall auch bei Anwendung der Vorsicht und Aufmerksamkeit eines besonders …

11.10.1978
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RS0073280

Der im Vorrang befindliche Fußgänger kann beim Abschätzen der Verkehrssituation zur Beurteilung der Möglichkeit des gefahrlosen Überquerens der Fahrbahn auf dem Schutzweg darauf vertrauen, dass sich der Lenker eines herankommenden Kraftfahrzeug mit einer solchen Geschwindigkeit nähert, dass er das Kraftfahrzeug …

07.06.1979
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RS0027482

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig …

23.11.1977
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RS0074840

Setzt ein in der Fahrbahnmitte stehengebliebener Fußgänger unter dem Eindruck einer akuten Gefahrenlage (gestaffelte Annäherung zweier Motorräder, von denen eines in einem Abstand von dreißig bis fünfunddreißig Zentimeter an ihm vorbeigefahren wäre) eine nachträglich betrachtet unrichtige Abwehrmaßnahme durch einen Schritt …

23.03.1977
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RS0073384

Ein Fußgänger darf darauf vertrauen, dass der Fahrer eines Straßenbahnzuges die Kreuzung nur dann zu überfahren beginnen werde, wenn er den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verletzt.

14.03.1978
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